Wohnraumförderung der Bundesländer für Eigentum

Wie die soziale Wohnraumförderung der Länder beim Eigentum funktioniert, welche Einkommensgrenzen gelten und wie du den Antrag stellst.

Neben der KfW gibt es Förderung von den Bundesländern. Sie heißt soziale Wohnraumförderung und richtet sich an Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, auch beim Kauf oder Bau von Wohneigentum. Jedes Land hat eigene Regeln, eigene Programme und eigene Einkommensgrenzen. Hier bekommst du das Prinzip, Beispiele aus mehreren Ländern, ein Rechenbeispiel und den typischen Antragsweg. Ob du förderfähig bist, hängt von deinem Bundesland und deinem Einzelfall ab.

Kurz erklärt

  • Die Bundesländer vergeben zinsgünstige Darlehen, teils auch Zuschüsse, für selbst genutztes Wohneigentum an Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen.
  • Das Wohnraumförderungsgesetz nennt in § 9 Grundwerte von 12.000 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 18.000 Euro für zwei Personen, die Länder dürfen aber abweichende Grenzen festlegen (Quelle: § 9 WoFG, JuraForum, abgerufen 10/2026).
  • Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich stark: In Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze der Gruppe A für eine Familie mit zwei Kindern bei 43.130 Euro (Quelle: NRW.BANK, Einkommensgrenzen 2025–2027, abgerufen 10/2026).
  • Du solltest keinen Kaufvertrag unterschreiben, bevor die Förderung zugesagt ist (Quelle: NRW.BANK, abgerufen 10/2026).
  • Auch bei Förderung entscheidet die finanzierende Bank über deine Bonität.

Wie funktioniert die soziale Wohnraumförderung für Eigentum?

Die Länder vergeben zinsgünstige Darlehen, manchmal auch Zuschüsse, für selbst genutztes Wohneigentum. Dafür gelten Einkommensgrenzen und Auflagen.

Zu den Auflagen gehören etwa Selbstnutzung und Angemessenheit der Wohnfläche. Die Förderbank des Landes wickelt das Programm ab. Antragstelle ist oft die Kommune oder die Hausbank.

Wohnstraße mit Einfamilien- und Mehrfamilienhaus
Wohnstraße mit Einfamilien- und Mehrfamilienhaus

Begriffe kurz erklärt

WoFG
Das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes. Es legt Grundwerte fest, die Länder dürfen aber abweichen.
Förderbank
Die Bank des Landes, die das Programm abwickelt, zum Beispiel L-Bank, NRW.BANK, BayernLabo oder NBank.
Bewilligungsstelle
Die Behörde, meist bei Stadt oder Landkreis, die über den Antrag entscheidet.
Selbstnutzung
Du ziehst selbst ein und vermietest nicht.
Bindungsfrist
Der Zeitraum, in dem die Förderauflagen gelten. Wer vorher verkauft oder vermietet, riskiert eine Rückforderung.

Welche Einkommensgrenzen gelten: Bundesrecht oder Landesrecht?

Das Bundesgesetz liefert nur Grundwerte, die Länder legen in der Praxis eigene, meist höhere Grenzen fest.

Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) legt in § 9 Grundwerte fest: 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Ein-Personen-Haushalt, 18.000 Euro für zwei Personen, 4.100 Euro mehr für jede weitere Person und 500 Euro mehr je Kind (Quelle: § 9 WoFG, JuraForum, abgerufen 10/2026). Das Einkommen wird nach den §§ 20 bis 24 WoFG berechnet, also nicht einfach als Brutto.

Diese Werte sind niedrig. Die Länder dürfen deshalb abweichende Grenzen per Verordnung festlegen, unter anderem für die Förderung selbst genutzten Wohneigentums (Quelle: § 9 WoFG, JuraForum, abgerufen 10/2026). Genau das machen sie. Darum unterscheiden sich die Grenzen stark. Ein paar Beispiele:

Land / BankBeispielQuelle
Nordrhein-Westfalen (NRW.BANK, Kommune)Einkommensgruppe A: Einzelperson 23.540 Euro, Familie mit 2 Kindern 43.130 Euro. Gruppe B: 32.956 Euro bzw. 60.382 Euro.NRW.BANK, Einkommensgrenzen 2025–2027, abgerufen 10/2026
Baden-Württemberg (L-Bank, „Wohnen mit Kind“)Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind: Einkommen bis 200.000 Euro, Alleinerziehende bis 100.000 Euro. Darlehen 15.000 bis 100.000 Euro, Antrag über die Hausbank.L-Bank, abgerufen 10/2026
Bayern (BayernLabo)Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm: zinsverbilligtes Darlehen für bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, mindestens 15.000 Euro. Seit April 2026 zusätzlich 5.000 Euro Kinderzuschuss je Kind.BayernLabo; Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Pressemitteilung vom 02.04.2026, abgerufen 10/2026
Niedersachsen (NBank)Darlehen bis 180.000 Euro (Gruppe A) bzw. 140.000 Euro (Gruppen B und C), in den Jahren 1 bis 20 zinsfrei. Je Kind Darlehenszuschlag und 10.000 Euro Zuschuss. Eigenleistung 10 Prozent der Gesamtkosten, mit 2 oder mehr Kindern 7,5 Prozent.NBank, Produktinformation Stand 01.07.2026

Die Werte gelten je nach Programm und können angepasst werden. Beachte außerdem: Die Grenzen beziehen sich je nach Land auf unterschiedlich berechnetes Einkommen. Sie sind nicht direkt vergleichbar. In Schleswig-Holstein ist die IB.SH Ansprechpartnerin. Zahlen dazu haben wir hier nicht aufgenommen, da wir sie nicht prüfen konnten.

Rechenbeispiel (fiktiv): Grundwerte nach § 9 WoFG

Angenommen: Ein Haushalt aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Zur Veranschaulichung rechnen wir mit den Grundwerten des Bundesgesetzes, wie sie die oben genannte Quelle nennt.

BausteinBetrag
Grundwert für zwei Personen18.000 Euro
Zuschlag für zwei weitere Personen (2 × 4.100 Euro)+ 8.200 Euro
Zuschlag je Kind (2 × 500 Euro)+ 1.000 Euro
Grundwert-Grenze (Bundesrecht)27.200 Euro

Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze der Gruppe A für eine Familie mit zwei Kindern bei 43.130 Euro, in Gruppe B bei 60.382 Euro (Quelle: NRW.BANK, abgerufen 10/2026). Das Beispiel zeigt, warum du nicht die Bundeswerte, sondern die Regeln deines Landes prüfen musst. Außerdem wird das Einkommen nach den §§ 20 bis 24 WoFG berechnet, also nicht einfach als Brutto. Die genaue Berechnung übernimmt die Bewilligungsstelle.

Was gibt es konkret in Nordrhein-Westfalen?

Laut dem nordrhein-westfälischen Bauministerium läuft die Förderung im Rahmen des Programms 2023 bis 2027. Die Werte stehen in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2026 vom 03.04.2026. Das sind Programmwerte, keine Zusage für dich.

Gruppe A erhält ein Darlehen mit 0,5 Prozent für 30 Jahre, Gruppe B 0,5 Prozent für die ersten 5 Jahre und danach höhere Zinsen. Das Grunddarlehen liegt je nach Kostenkategorie des Standorts und Einkommensgruppe bei 59.000 bis 184.000 Euro. Pro Kind gibt es einen Familienbonus von 24.000 Euro als Zusatzdarlehen. Gruppe A erhält außerdem einen Tilgungsnachlass von 10 Prozent auf das Grunddarlehen (Quelle: Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2026; Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW, abgerufen 10/2026). Zinsen und Beträge können sich ändern.

Einfamilienhaus mit Blumenbalkonen
Einfamilienhaus mit Blumenbalkonen

Wie läuft der Antrag meist ab?

Du informierst dich bei Förderbank oder Bewilligungsstelle, sammelst Unterlagen und stellst den Antrag, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst.

  1. Informieren: Frage bei der Förderbank deines Landes oder der Bewilligungsstelle deines Landkreises oder deiner Stadt nach. In Bayern sind das die Bewilligungsstellen bei Landratsämtern und kreisfreien Städten (Quelle: BayernLabo, abgerufen 10/2026). In Niedersachsen ist es die kommunale Wohnraumförderstelle am Bauort (Quelle: NBank, Stand 01.07.2026).
  2. Nicht zu früh starten: Die NRW.BANK warnt, erst mit dem Projekt zu beginnen, wenn die Förderung zugesagt ist (Quelle: NRW.BANK, abgerufen 10/2026). In Bayern muss der Antrag vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden (Quelle: BayernLabo, abgerufen 10/2026). Unterschreibe also keinen Kaufvertrag, bevor du das geklärt hast.
  3. Unterlagen sammeln: Einkommensnachweise, Angaben zu Haushaltsmitgliedern, Objektunterlagen.
  4. Antrag stellen: Je nach Land über Kommune, Hausbank oder beides. In Baden-Württemberg läuft es über die Hausbank (Quelle: L-Bank, abgerufen 10/2026).
  5. Bank prüft: Auch bei Förderung entscheidet die finanzierende Bank über deine Bonität. Wie sie rechnet, liest du im Beitrag Haushaltsrechnung der Bank.

Wichtig: Diese Programme sind meist Darlehen und kein Geschenk. Rechne die Rate ehrlich durch. Mit unserem Förder-Check bekommst du eine erste Orientierung, ohne Gewähr.

Checkliste für dein Gespräch mit der Förderstelle

  • Welche Einkommensgrenze gilt für meinen Haushalt, und wie wird das Einkommen berechnet?
  • Gilt das Programm für Neubau, Bestand oder beides?
  • Welche Wohnfläche gilt als angemessen?
  • Wie lange gilt die Selbstnutzungspflicht?
  • Wie hoch ist der erwartete Eigenkapitalanteil?
  • Was passiert bei Trennung, Auszug oder Verkauf?
  • Muss ich den Antrag vor dem Notartermin stellen?

Lässt sich Landesförderung mit Bundesprogrammen kombinieren?

Oft ja. Das bayerische Bauministerium nennt zum Beispiel KfW 124 und KfW 300 als ergänzende Bausteine (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, abgerufen 10/2026). KfW 124 bringt bis zu 100.000 Euro (Quelle: Förderdatenbank des Bundes, abgerufen 10/2026), KfW 300 je nach Kinderzahl und Standard bis zu 270.000 Euro (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).

Details zum Bundesprogramm: KfW 300 Wohneigentum für Familien. Einen Gesamtüberblick findest du auf der Seite Förderung Wohneigentum.

Worauf solltest du bei der Förderung achten?

Förderdarlehen wirken oft sehr günstig, haben aber Bedingungen. Dazu gehören meist Auflagen zur Selbstnutzung, zur Größe der Wohnung und zur Dauer der Bindung.

Verkaufst oder vermietest du früher, kann die Förderung zurückverlangt werden. Lies deshalb den Bewilligungsbescheid in Ruhe und frage nach, was bei Auszug, Trennung oder Todesfall gilt.

Frage außerdem, ob die Förderung als erste oder nachrangige Finanzierung eingetragen wird und was das für die Hausbank bedeutet. Banken bewerten das unterschiedlich. Auch hier gilt: Es kommt auf den Einzelfall an, und wir versprechen keine Zusage.

Rechne außerdem die Kaufnebenkosten mit ein, denn sie stecken nicht im Förderdarlehen. Tipps findest du im Beitrag Kaufnebenkosten senken. Wenn dir das Eigenkapital fehlt, lies auch die Seite Finanzierung ohne Eigenkapital.

Was ist, wenn dein Bundesland wenig für Eigentum tut?

Dann zählt der Blick auf andere Bausteine. Nicht jedes Land fördert Eigentum gleich stark, und manche Programme richten sich eher an Mietwohnungen.

Prüfe in diesem Fall die Bundesförderung wie KfW 300, rechne mit mehr Eigenkapital oder einem günstigeren Objekt und frage die Förderbank deines Landes direkt. Auch ein Umzug über die Landesgrenze kann Förderung verändern, aber nur, wenn du dort tatsächlich wohnen willst. Entscheide nie allein nach der Förderung.

Häufige Fragen

Gibt es die Förderung in jedem Bundesland?

Programme und Bedingungen unterscheiden sich stark. Manche Länder fördern Eigentum breit, andere eher Mietwohnungen. Frage bei deiner Förderbank nach.

Wer entscheidet über den Antrag?

Je nach Land die Kommune, das Landratsamt oder die Förderbank, zusätzlich prüft deine Bank die Finanzierung.

Kann ich Förderung auch mit Schufa-Eintrag bekommen?

Das entscheidet sich im Einzelfall. Die Förderstelle und die finanzierende Bank prüfen deine Situation. Mehr auf der Seite Baufinanzierung trotz Schufa.

Wie hoch ist das Einkommen, das ich haben darf?

Das hängt vom Land und vom Programm ab. Die Beispiele oben zeigen die Spanne.

Kostet die Beratung zur Förderung etwas?

Förderstellen und Förderbanken beraten in der Regel kostenfrei. Zahle nie vorab für eine „Fördermittelvermittlung“.

Was ist der Unterschied zwischen Landesförderung und KfW?

Die KfW ist ein Bundesprogramm, die Landesförderung kommt von den Ländern und hat eigene Einkommensgrenzen und Auflagen. Beide lassen sich oft kombinieren.

Muss ich die Förderung zurückzahlen?

Die Programme sind meist Darlehen, du zahlst sie also zurück. Zuschüsse wie ein Kinderzuschuss sind eine Ausnahme und an Bedingungen geknüpft.

Du willst wissen, was in deinem Bundesland geht? Schildere uns kurz deine Situation. Wir leiten deine Anfrage an genau einen Finanzierungsspezialisten weiter, der Förderprogramme kennt. Kostenlos, unverbindlich und ohne Vorkosten.

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Quellen:

  • § 9 WoFG, Einkommensgrenzen (JuraForum, juraforum.de), abgerufen 10/2026
  • NRW.BANK: Öffentliche Förderung von Wohneigentum (nrwbank.de) und Einkommensgrenzen in der öffentlichen Wohnraumförderung 2025–2027 (PDF), abgerufen 10/2026
  • Land NRW: Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2026 vom 03.04.2026 (recht.nrw.de), abgerufen 10/2026
  • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW: Wohnraumförderung für Privateigentum (mhkbd.nrw), abgerufen 10/2026
  • L-Bank: Wohnen mit Kind (l-bank.de), abgerufen 10/2026
  • BayernLabo: Eigenheimfinanzierung, Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (bayernlabo.de), abgerufen 10/2026
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Pressemitteilung vom 02.04.2026 zum Kinderzuschuss und Informationen zur Eigentumsförderung (stmb.bayern.de), abgerufen 10/2026
  • NBank: Produktinformation Schaffung bzw. Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, Stand 01.07.2026 (nbank.de), abgerufen 10/2026
  • KfW: Merkblatt 300, Stand 12/2025; Förderdatenbank des Bundes: KfW-Wohneigentumsprogramm 124, abgerufen 10/2026

Stand: 01.10.2026. Programme und Grenzen ändern sich. Maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Förderstelle. Das Rechenbeispiel ist fiktiv.

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