Anschlussfinanzierung trotz Schufa

Deine Zinsbindung läuft aus, und inzwischen hat sich bei der Schufa etwas getan? Das macht vielen Sorgen. Die gute Nachricht: Für die Anschlussfinanzierung gelten andere Regeln als beim ersten Kauf. Die schlechte: Ein Selbstläufer ist sie nicht. Hier erfährst du, welche Wege es gibt und was du früh tun solltest.

Kurz erklärt

  • Nach Ablauf der Zinsbindung brauchst du für die Restschuld neue Konditionen; deine Wege sind Prolongation (gleiche Bank), Umschuldung (andere Bank) und Forward-Darlehen.
  • Bei der Prolongation gibt es in der Regel keine umfassende neue Bonitätsprüfung und keine zusätzlichen Notar- und Grundbuchkosten (Quellen: Sparkasse, Wüstenrot, Stand 10/2026).
  • Bei einer Umschuldung prüft die neue Bank deine Bonität vollständig; mit Schufa-Eintrag ist das die schwierigere Route (Quelle: Wüstenrot, Stand 10/2026).
  • Die Bank muss dir spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist (§ 493 BGB); informieren solltest du dich ein bis zwei Jahre vorher (Quellen: § 493 BGB; Wüstenrot, Stand 10/2026).
  • Nach zehn Jahren kannst du ein Darlehen mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 BGB), ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Quelle: § 489 BGB, Stand 10/2026).

Worum geht es bei der Anschlussfinanzierung?

Bei den meisten Baufinanzierungen ist der Zins nur für eine bestimmte Zeit festgeschrieben, zum Beispiel für zehn oder fünfzehn Jahre. Danach ist meist noch ein Teil des Darlehens offen. Für diese Restschuld brauchst du neue Konditionen. Das nennt man Anschlussfinanzierung. Du hast drei Wege: bei der Bank bleiben (Prolongation), die Bank wechseln (Umschuldung) oder dir die Konditionen schon früh sichern (Forward-Darlehen).

Älteres Paar vor seinem Haus
Älteres Paar vor seinem Haus

Was ist eine Prolongation bei der Hausbank?

Bei der Prolongation verlängerst du dein Darlehen bei derselben Bank. Der Vertrag bleibt, nur Zinssatz und Zinsbindung werden neu festgelegt. Die Bank muss dir spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist (§ 493 BGB). Eine Pflicht, dir ein Angebot zu machen, folgt daraus nicht. Experten raten, schon sechs bis zwölf Monate vorher aktiv zu werden (Quelle: Sparkasse, Ratgeber Prolongation, Stand 10/2026).

Der große Vorteil: Du brauchst wenig Unterlagen. Es gibt in der Regel keine umfassende neue Bonitätsprüfung. Du zahlst auch keine Notar- und Grundbuchkosten (Quelle: Sparkasse, Ratgeber Prolongation, Stand 10/2026; Wüstenrot, Ratgeber Prolongation und Umschuldung, Stand 10/2026). Für dich mit Schufa-Eintrag kann das ein echter Vorteil sein.

Aber sei ehrlich zu dir selbst: Die Bank kennt dein Zahlungsverhalten bei ihr. Wenn Raten ausgefallen sind oder die Immobilie an Wert verloren hat, kann ein Angebot schlechter ausfallen. Eine Garantie auf ein Angebot gibt es nicht. Und ein Angebot der Hausbank ist nicht automatisch das beste. Die Konditionen können sich unterscheiden.

Wann lohnt sich eine Umschuldung zu einer anderen Bank?

Wenn eine andere Bank bessere Konditionen bietet und deine Bonität eine vollständige Prüfung besteht. Bei der Umschuldung löst eine neue Bank das alte Darlehen ab. Dafür braucht sie eine vollständige Bonitätsprüfung (Quelle: Wüstenrot, Ratgeber Prolongation und Umschuldung, Stand 10/2026). Sie schaut also auf Einkommen, Ausgaben und Schufa. Außerdem fallen meist Notar- und Grundbuchkosten an, weil die Grundschuld neu eingetragen wird.

Mit einem Schufa-Eintrag ist das die schwierigere Route. Nicht unmöglich, aber du brauchst Unterlagen, eine saubere Haushaltsrechnung und eine Bank, die deinen Fall versteht. Wie das aussieht, lies im Ratgeber Haushaltsrechnung für die Bank.

ProlongationUmschuldung
Bankbleibt gleichwechselt
Neue Bonitätsprüfungin der Regel keine umfassendeja, vollständig
Notar und Grundbuchkeine zusätzlichen Kostenmeist zusätzliche Kosten
Aufwandgeringhöher
Vergleich der Konditionenlohnt sich trotzdemgehört dazu

(Quelle: Sparkasse und Wüstenrot, Ratgeber, Stand 10/2026.)

Rechenbeispiel: Restschuld und Rate (fiktiv, mit angenommenen Werten)

Angenommen, du hast vor zehn Jahren 180.000 Euro finanziert, mit 4 Prozent Zins und 2 Prozent Anfangstilgung (Annahme). Die Rate beträgt (180.000 x 6 %) / 12 = 900 Euro. Nach zehn Jahren liegt die Restschuld in dieser Modellrechnung bei rund 135.800 Euro (gleichbleibende Monatsrate, gerundet). Für diese Restschuld brauchst du neue Konditionen. Liegt der neue Zins bei 5 Prozent und du hältst die Rate von 900 Euro, sinkt der Tilgungsanteil: 135.800 Euro x 5 % = 6.790 Euro Zinsen im ersten Jahr (vereinfacht), die Jahresrate beträgt 10.800 Euro, es bleiben also rund 4.010 Euro Tilgung. Das ist ein Gedankenmodell. Reale Zinsen kennst du erst, wenn dir ein Angebot vorliegt, und wir nennen keine Konditionen.

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen sichert dir heute die Konditionen für später. Das kann sinnvoll sein, wenn du Sorge hast, dass sich die Lage am Markt oder bei dir verschlechtert. Dafür verlangen Banken einen Aufschlag, den sogenannten Forward-Zuschlag. Wie lange im Voraus du abschließen kannst und was es kostet, ist von Bank zu Bank verschieden. Genaue Zahlen kann dir dein Berater nennen.

Wichtig bei Schufa-Eintrag: Auch bei einem Forward-Darlehen von einer neuen Bank wird die Bonität geprüft, und zwar beim Abschluss. Verschlechtert sich deine Lage bis dahin, hilft dir das nicht. Mehr zum Thema Schufa: Baufinanzierung trotz Schufa.

Welche Fristen solltest du kennen?

  • Ende der Zinsbindung: Notiere dir das Datum. Es steht in deinem Darlehensvertrag.
  • 1 bis 2 Jahre vorher: Beginne, dich zu informieren (Quelle: Wüstenrot, Stand 10/2026).
  • 6 bis 12 Monate vorher: Lass dir Angebote geben und vergleiche sie (Quelle: Sparkasse, Stand 10/2026).
  • Spätestens 3 Monate vorher: Bis dahin muss dir die Bank mitteilen, ob sie zu einer Verlängerung bereit ist (§ 493 BGB).
  • Nach 10 Jahren: Dein Darlehen mit fester Zinsbindung kannst du nach zehn Jahren mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 BGB), auch wenn die Zinsbindung länger läuft. Die Frist beginnt mit der vollständigen Auszahlung oder, wenn später Zins oder Rückzahlung neu vereinbart wurden, mit dieser Vereinbarung. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an (Quelle: § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, Stand 10/2026).

Unterschreib nie sofort. Viele Angebote sind nur wenige Tage gültig, aber vergleichen solltest du trotzdem. Hol mindestens zwei weitere Angebote mit denselben Eckdaten ein.

Wie gehst du Schritt für Schritt vor?

  1. Datum des Zinsbindungsendes und aktuelle Restschuld im Vertrag oder bei der Bank nachsehen.
  2. Schufa-Datenkopie anfordern und prüfen (Schufa-Auskunft kostenlos).
  3. Haushaltsrechnung aktualisieren: Hat sich Einkommen oder Familie verändert?
  4. Angebot der Hausbank einholen und mit mindestens zwei weiteren Angeboten vergleichen.
  5. Frag nach Sondertilgungen und flexibler Tilgung, damit du auf Veränderungen reagieren kannst.
  6. Erst nach dem Vergleich entscheiden und unterschreiben.

Welche Fehler machen viele bei der Anschlussfinanzierung?

  • Zu spät kümmern: Wer erst kurz vor Ende handelt, hat keine Wahl mehr und rutscht in einen ungünstigen Zins.
  • Das erste Angebot unterschreiben: Ein Vergleich lohnt sich fast immer.
  • Nur auf die Rate schauen: Auch Tilgung, Zinsbindung und Sondertilgung zählen.
  • Probleme verschweigen: Wenn die Rate jetzt schon knapp ist, sprich früh mit der Bank.
  • Auf „Anschlussfinanzierung ohne Schufa“ mit Vorkosten hereinfallen.

Was kannst du tun, wenn es bei der Hausbank nicht klappt?

Dann ist noch nicht alles verloren. Ein Spezialist kann bei anderen Banken anfragen, die mit solchen Fällen Erfahrung haben. Vielleicht passt auch eine längere Laufzeit oder eine andere Tilgung, damit die Rate tragbar bleibt. Und falls die Raten schon jetzt nicht mehr passen, sprich früh mit deiner Bank und einer Schuldnerberatung. Das ist kein Versagen, sondern vernünftig. Lies dazu auch Seriöse Hilfe statt Abzocke. Falls du Eigenkapital aus einer Sondertilgung oder Schenkung einsetzen willst, findest du Hinweise unter Finanzierung ohne Eigenkapital.

Vorsicht bei Angeboten, die dir eine Anschlussfinanzierung „ohne Schufa“ versprechen und vorab Geld verlangen. Ein Vermittler hat erst Anspruch auf Vergütung, wenn das Darlehen ausgezahlt ist und du nicht mehr widerrufen kannst (§ 655c BGB). Bei einer Umschuldung gilt zusätzlich: Der Vermittler hat nur dann Anspruch auf Vergütung, wenn der effektive Jahreszins nicht steigt.

Häufige Fragen

Wird bei der Prolongation die Schufa abgefragt?

In der Regel gibt es keine umfassende neue Bonitätsprüfung. Was eine Bank im Einzelfall tut, kann sie selbst entscheiden. Frag bei deiner Bank nach.

Kann ich meine Bank wechseln, obwohl ich einen Schufa-Eintrag habe?

Möglich ist es, aber nicht sicher. Die neue Bank prüft deine Bonität vollständig. Es kommt auf Art, Alter und Stand des Eintrags und auf deine Haushaltsrechnung an.

Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Am besten ein bis zwei Jahre vor Ende der Zinsbindung. Dann hast du Zeit, Angebote zu vergleichen und Alternativen zu prüfen.

Was ist, wenn die Zinsbindung schon abgelaufen ist?

Dann läuft das Darlehen meist zu einem variablen Zins weiter. Melde dich schnell bei deiner Bank und kläre die Lage. Hol dir bei Bedarf Hilfe.

Was kostet mich die Hilfe eines Spezialisten?

Für dich ist die Anfrage kostenlos. Ein Vermittler wird in der Regel von der Bank bezahlt, aber erst bei Vertragsabschluss. Die Details klärst du im Gespräch.

Kann ich nach zehn Jahren einfach kündigen?

Ja, nach § 489 BGB mit einer Frist von sechs Monaten, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die Frist beginnt mit der vollständigen Auszahlung oder einer späteren neuen Zinsvereinbarung (Quelle: § 489 BGB, Stand 10/2026). Eine neue Finanzierung musst du dann trotzdem bekommen.

Lohnt sich ein Forward-Darlehen, wenn ich Schufa-Probleme habe?

Nur, wenn deine Bonität beim Abschluss stimmt. Die Bank prüft dich dann, nicht erst später. Bei unsicherer Lage solltest du den Aufschlag und das Risiko genau abwägen.

Was ist, wenn ich die Rate nach der Zinsbindung nicht mehr zahlen kann?

Sprich früh mit deiner Bank, ändere wenn möglich Tilgung oder Laufzeit und hol dir kostenlose Hilfe bei einer anerkannten Schuldnerberatung. Frühes Handeln ist fast immer besser als Abwarten.

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Quellen:

  • Sparkasse: Ratgeber „Prolongation“, Abruf 10/2026
  • Wüstenrot: Ratgeber „Prolongation oder Umschuldung?“, Abruf 10/2026
  • § 489 BGB (Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers) und § 493 BGB (Informationen während des Vertragsverhältnisses), Gesetzestext abgerufen über juraforum.de, 10/2026
  • § 655c BGB (Vergütung), abgerufen über juraforum.de

Stand: 01.10.2026. Das Rechenbeispiel ist fiktiv und mit monatlicher Rate gerechnet.

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