Wenn dein Einkommen nicht hoch ist, kann staatliche Förderung den Unterschied machen. Sie ersetzt keine Finanzierung, aber sie kann die Rate senken oder das fehlende Eigenkapital ausgleichen. Hier siehst du, welche Programme es gibt, für wen sie gedacht sind und worauf du achten musst.
Kurz erklärt
- Förderung für Wohneigentum kommt vom Bund (KfW), von den Ländern (Förderbanken), aus Wohn-Riester sowie als kleine Sparprämien; sie ersetzt aber keine Bonitätsprüfung der Bank.
- Beim KfW-Programm 300 liegt die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro Haushaltseinkommen mit einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem Kind (Quelle: KfW, Merkblatt 300, Stand 12/2025).
- Landesprogramme unterscheiden sich stark in Einkommensgrenzen, Darlehenshöhe und Kinderzuschüssen; den Antrag stellst du meist vor dem Kaufvertrag.
- Wohnungsbauprämie (höchstens 70 bzw. 140 Euro im Jahr) und Arbeitnehmersparzulage (höchstens rund 42 Euro) sind kleine Beträge (Quellen: Verband der Privaten Bausparkassen; Finanzamt NRW, Stand 10/2026).
- Förderkredite beantragst du in der Regel über eine Bank, Sparkasse oder Bausparkasse, nicht direkt bei der KfW.
Förderprogramme ändern sich oft. Alle Angaben hier haben wir mit Quelle und Stand versehen. Prüfe vor einem Antrag immer die aktuellen Bedingungen bei der jeweiligen Stelle. Wir beraten nicht selbst und nennen keine Zinsen.
Ersetzt Förderung die Bonitätsprüfung?
Nein. Fast alle Förderkredite laufen über deine Bank, und die Bank prüft deine Bonität trotzdem. Förderung kann dir helfen, aber sie öffnet keine Tür, die die Haushaltsrechnung verschließt. Deshalb lohnt es sich, Förderung und Finanzierung zusammen zu denken.

Was ist KfW 300 „Wohneigentum für Familien“?
Es ist ein Förderkredit der KfW für Familien mit Kindern und kleinem bis mittlerem Einkommen, die klimafreundlich bauen oder neu gebaute Wohnungen und Häuser kaufen.
- Einkommensgrenze: 90.000 Euro Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Gemessen wird das zu versteuernde Einkommen, als Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag.
- Kreditbetrag: Bis zu 170.000 Euro (1 bis 2 Kinder) bzw. 200.000 Euro (3 bis 4 Kinder) beim klimafreundlichen Wohngebäude. Mit QNG-Nachweis sind es bis zu 220.000 bzw. 250.000 Euro.
- Voraussetzungen: selbst genutzt (mindestens 5 Jahre), mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, kein vorhandenes Wohneigentum, Neubau nach Effizienzhaus-40-Standard.
- Antrag: Über eine Bank, Sparkasse oder Bausparkasse, vor Beginn des Vorhabens. Nicht direkt bei der KfW.
(Quelle: KfW, Merkblatt 300 „Wohneigentum für Familien“, Stand 12/2025.) Mehr dazu in unserem Ratgeber: KfW 300 für Familien.
Für gebrauchte, sanierungsbedürftige Häuser gibt es das Programm 308 „Jung kauft Alt“. Dort gilt dieselbe Einkommensgrenze. Seit dem 3. August 2026 liegen die Höchstbeträge bei 140.000 Euro (ein Kind), 160.000 Euro (zwei Kinder) und 180.000 Euro (drei oder mehr Kinder). Die Sanierung ist innerhalb von 54 Monaten nach der Zusage nötig, jetzt auch mit Einzelmaßnahmen (Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 30.07.2026).
Rechenbeispiel: Einkommensgrenze (fiktiv, mit angenommenen Werten)
Eine Familie mit drei Kindern hat im Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 104.000 Euro. Die Grenze beträgt 90.000 Euro plus 2 mal 10.000 Euro, also 110.000 Euro. Die Familie liegt darunter und erfüllt diese eine Voraussetzung. Ob Neubau, Effizienzhaus-40-Standard und Selbstnutzung ebenfalls passen, ist eine andere Frage. Wie das Haushaltseinkommen genau berechnet wird, steht im Merkblatt der KfW.
Was ist das KfW-Programm 124?
Das Programm ist einfacher gestrickt. Du kannst damit den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie finanzieren, bis zu 100.000 Euro. Eine Einkommensgrenze gibt es nach den von uns geprüften Quellen nicht. Die Immobilie musst du selbst bewohnen. Der Antrag läuft auch hier über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel eine Sparkasse oder Bausparkasse (Quellen: wohnbauatlas.de und baufin-experten.de zum KfW-Wohneigentumsprogramm, Stand 10/2026). Die offizielle KfW-Seite konnten wir nicht laden. Lass dir die Bedingungen deshalb von deiner Bank oder deinem Spezialisten bestätigen.
Welche Förderung bieten die Länder?
Die Länder fördern Wohneigentum für Haushalte mit kleinem bis mittlerem Einkommen. Die Programme und Einkommensgrenzen unterscheiden sich stark. Hier fünf Beispiele:
| Bundesland | Förderbank | Programm und Eckdaten |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK | Eigentumsförderung (Landesprogramm) für kleine bis mittlere Einkommen. Beispielgrenzen Gruppe A: 23.540 Euro (alleinstehend), 43.130 Euro (4 Personen). Außerdem „NRW.BANK.Wohneigentum“ mit Grenzen von 75.000 Euro (einzeln) bzw. 100.000 Euro plus 20.000 Euro je Kind. |
| Baden-Württemberg | L-Bank | „Eigentumsfinanzierung BW“ für Familien mit mindestens einem minderjährigen oder erwarteten Kind. Mindestens 15 % Eigenmittel nötig. Einkommensgrenzen stehen im Merkblatt. |
| Bayern | BayernLabo | Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm für Familien und Privatpersonen. Förderfähig bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten. Haushaltseinkommen darf eine Grenze nicht überschreiten. |
| Sachsen | Sächsische Aufbaubank (SAB) | „Familienwohnen“ für Familien mit Kind unter 18. Einkommensgrenze: 60.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 100.000 Euro (Paare), jeweils plus 10.000 Euro je Kind. Bis zu 80.000 Euro pro Haushalt, mindestens 10 % Eigenmittel. |
| Niedersachsen | NBank | Eigentumsförderung für selbst genutztes Wohneigentum. Bis zu 180.000 Euro (Einkommensgruppe A) bzw. 140.000 Euro (Gruppen B und C), dazu Zuschläge je Kind. Antrag über die örtliche Wohnraumförderstelle. |
(Quellen: NRW.BANK, L-Bank, BayernLabo, SAB, NBank, jeweils Programmseiten, Abruf 10/2026.) Die Grenzen unterscheiden sich nach Haushaltsgröße und werden angepasst. In anderen Bundesländern gibt es ebenfalls Programme. Frag bei der Förderbank deines Landes nach. Mehr dazu: Wohnraumförderung der Bundesländer.
Viele Landesprogramme verlangen, dass du vor dem Kauf den Antrag stellst. Unterschreib deshalb keinen Kaufvertrag, bevor du weißt, ob eine Förderung möglich ist.
Wie funktioniert Wohn-Riester?
Wohn-Riester heißt, dass du einen Riester-Vertrag für die selbst genutzte Immobilie einsetzt. Das Geld kann für Kauf oder Bau, für die Entschuldung, für Genossenschaftsanteile und für altersgerechten oder energetischen Umbau dienen. Die Grundzulage beträgt höchstens 175 Euro im Jahr. Die Kinderzulage liegt bei 185 Euro für vor 2008 geborene und 300 Euro für später geborene Kinder. Für unter 25-Jährige gibt es einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand 10/2026).
Wichtig: Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 der Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Die neuen Produkte sollen ab 2027 gelten (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand 05/2026). Wie sich das konkret auf Wohn-Riester auswirkt, konnten wir nicht verlässlich klären. Wenn du Wohn-Riester prüfen willst, frag deinen Berater nach dem aktuellen Stand.
Was bringen Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage?
Beide sind kleine Beträge. Für Bausparbeiträge gibt es bei der Wohnungsbauprämie 10 Prozent Prämie auf bis zu 700 Euro im Jahr (Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro (Paare). Das sind höchstens 70 bzw. 140 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete) nicht übersteigen. Das Geld muss grundsätzlich für Wohnzwecke eingesetzt werden (Quelle: Verband der Privaten Bausparkassen, Stand 10/2026).
Zahlt dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag, kann es die Arbeitnehmersparzulage geben: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr, also höchstens rund 42 Euro. Die Grenze liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete). Die Sperrfrist für Bausparverträge beträgt sieben Jahre (Quelle: Finanzamt NRW, Stand 10/2026).
Ehrlich gesagt: Wohnungsbauprämie und Sparzulage sind kleine Beträge. Sie helfen beim Sparen, aber sie lösen kein Finanzierungsproblem.
Welche Förderung passt zu welcher Situation?
| Deine Situation | Mögliche Förderung | Wichtig |
|---|---|---|
| Familie, Neubau oder Neubau-Kauf | KfW 300, Landesprogramme | Einkommensgrenze, Effizienzhaus-40-Standard |
| Gebrauchtes, sanierungsbedürftiges Haus | KfW 308 „Jung kauft Alt“, Landesprogramme | Sanierungsfrist von 54 Monaten |
| Selbstgenutzte Immobilie, kleine Summe | KfW 124 | Bedingungen von der Bank bestätigen lassen |
| Kleines Einkommen, kein Kind | Landesprogramme, Wohn-Riester, Sparprämien | Einkommensgrenzen je Land prüfen |
| Du sparst schon im Bausparvertrag | Wohnungsbauprämie, Sparzulage | Sperrfrist beachten |
Welche Fehler passieren bei der Förderung?
- Zu spät beantragen: Bei KfW-Krediten und vielen Landesprogrammen muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Nur auf den Zins schauen: Prüfe auch Auflagen wie Selbstnutzung, Belegungsbindung und Fristen.
- Einkommensgrenzen falsch einschätzen: Gemessen wird oft das Einkommen vergangener Jahre, nicht das aktuelle.
- Von Förderung eine Zusage erwarten: Die Bank prüft Bonität und Objekt weiterhin.
- Veraltete Infos nutzen: Programme ändern sich, zum Beispiel beim Programm 308 seit dem 03.08.2026.
Was heißt das für dich?
Förderung lohnt sich besonders, wenn Eigenkapital fehlt oder die Rate knapp ist. Rechne vorab grob nach: Förder-Check und Budget-Rechner. Passende Seiten für deine Situation: Hauskauf mit geringem Einkommen, Alleinerziehende und Familien und Finanzierung ohne Eigenkapital. Hast du einen Schufa-Eintrag, lies Baufinanzierung trotz Schufa.
Häufige Fragen
Kann ich Förderung mit Schufa-Eintrag bekommen?
Förderkredite laufen über deine Bank, die dich prüft. Ein Schufa-Eintrag kann also trotzdem ein Hindernis sein. Es kommt auf den Einzelfall an.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Oft ja, zum Beispiel einen KfW-Kredit mit einem Landesprogramm. Die Regeln dafür sind aber verschieden. Das sollte dir dein Berater oder die Förderbank sagen.
Muss ich die Förderung vor dem Kauf beantragen?
Bei den meisten Programmen ja. Bei KfW-Krediten muss der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Auch bei den Ländern ist das üblich.
Gibt es auch Förderung für gebrauchte Häuser?
Ja. KfW 124 und das Programm 308 „Jung kauft Alt“ sowie manche Landesprogramme erlauben den Kauf von Bestandsimmobilien. Die Voraussetzungen unterscheiden sich.
Wo erfahre ich meinen Anspruch?
Bei deiner Bank, bei der Förderbank deines Landes oder bei der örtlichen Wohnraumförderstelle. Ein Finanzierungsspezialist kennt die Programme ebenfalls.
Gibt es Förderung ohne Kinder?
Ja, manche Landesprogramme richten sich auch an Haushalte ohne Kinder, und Wohn-Riester sowie Sparprämien sind nicht an Kinder gebunden. KfW 300 setzt dagegen mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt voraus.
Wie hoch darf mein Einkommen für die Förderung sein?
Das hängt vom Programm ab. Bei KfW 300 sind es 90.000 Euro mit einem Kind plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Landesprogramme haben eigene, oft niedrigere Grenzen, die nach Haushaltsgröße gestaffelt sind.
Zahle ich für die Beantragung etwas an einen Vermittler?
Seriöse Vermittler verlangen keine Vorkosten. Nach § 655c BGB entsteht ihr Vergütungsanspruch erst nach Auszahlung und Ablauf der Widerrufsfrist. Bei Förderanträgen über die Förderbank selbst entstehen dir in der Regel keine Antragsgebühren, kläre das im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir? Schildere uns deine Lage. Ein Spezialist schaut mit dir auf Förderung und Finanzierung. Kostenlos und unverbindlich.
Quellen:
- KfW: Merkblatt Kredit Nr. 300 „Wohneigentum für Familien“, Stand 12/2025
- KfW: Pressemitteilung vom 30.07.2026 zu den Verbesserungen beim Programm 308 „Jung kauft Alt“, gültig ab 03.08.2026 (kfw.de)
- wohnbauatlas.de und baufin-experten.de: KfW-Wohneigentumsprogramm (124), Abruf 10/2026
- NRW.BANK: Wohneigentum in NRW, Abruf 10/2026
- L-Bank: Eigentumsfinanzierung BW, Abruf 10/2026
- BayernLabo: Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, Abruf 10/2026
- Sächsische Aufbaubank: Familienwohnen, Abruf 10/2026
- NBank: Eigentumsförderung (selbst genutztes Wohneigentum), Abruf 10/2026
- Deutsche Rentenversicherung: Wohn-Riester sowie Meldung zum Bundesrat-Beschluss vom 08.05.2026 (deutsche-rentenversicherung.de)
- Merkblatt Eigentumsförderung Baden-Württemberg (Stand 01/2026, u. a. 15 Prozent Eigenleistung)
- Verband der Privaten Bausparkassen: Wohnungsbauprämie (bausparkassen.de), Abruf 10/2026
- Finanzamt NRW: Arbeitnehmer-Sparzulage, Abruf 10/2026
- § 655c BGB (Vergütung), abgerufen über juraforum.de
Stand: 01.10.2026. Das Rechenbeispiel ist fiktiv.