KfW 300 Wohneigentum für Familien: Bedingungen und Antrag

Wer den KfW-Kredit 300 bekommt, welche Einkommensgrenzen und Anforderungen gelten und wie du ihn über deine Bank beantragst.

„Wohneigentum für Familien“ ist ein Förderkredit der KfW (Programm 300) für Familien mit Kindern. Er hilft beim Bau oder Kauf eines klimafreundlichen Neubaus. Hier erfährst du, wer ihn bekommt, welche Einkommensgrenzen gelten, welche Anforderungen das Haus erfüllen muss und wie du ihn beantragst. Eine Zusage kann dir niemand vorab versprechen. Die Bank prüft deine Bonität weiterhin selbst.

Kurz erklärt

  • Das KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ fördert Bau und Ersterwerb klimafreundlicher Neubauten für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die bei Antragstellung noch kein Wohneigentum haben (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).
  • Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen mit einem Kind und steigt mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).
  • Der Höchstbetrag liegt je nach Kinderzahl und Standard zwischen 170.000 und 270.000 Euro (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).
  • Den Antrag stellst du nicht selbst bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner wie deine Bank, und zwar vor Beginn des Vorhabens (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).
  • Der Kredit ersetzt nicht die Bonitätsprüfung der Bank und ist kein Zuschuss, du musst ihn zurückzahlen.

Worum geht es beim KfW-Programm 300?

Es ist ein zinsgünstiger Kredit für Familien, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstmals kaufen. Er ergänzt deine normale Baufinanzierung.

Die KfW fördert mit dem Programm 300 den Bau und Ersterwerb von Haus und Eigentumswohnung für Familien mit Kindern (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025). Es ist ein Kredit, kein Zuschuss. Du musst ihn also zurückzahlen. Er ersetzt nicht die normale Baufinanzierung, sondern ergänzt sie.

Neubau mit Photovoltaik auf dem Dach
Neubau mit Photovoltaik auf dem Dach

Begriffe kurz erklärt

Zu versteuerndes Einkommen
Dein Einkommen nach Freibeträgen und Abzügen. Es steht im Steuerbescheid und liegt meist unter dem Brutto.
Ersterwerb
Du kaufst ein neu gebautes Gebäude als erster Eigentümer, und zwar spätestens zwölf Monate nach der Bauabnahme (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).
QNG
Ein Nachhaltigkeitssiegel („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, Stufe PLUS oder PREMIUM), das höhere Kreditbeträge ermöglicht.
Finanzierungspartner
Die Bank, Sparkasse oder der Vermittler, über den du den Antrag stellst.
Energieeffizienz-Experte
Eine Fachperson, die das Vorhaben begleitet und die Anforderungen bestätigt.

Wer kann den Kredit bekommen?

Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, die noch kein Wohneigentum haben, selbst einziehen und einen Neubau bauen oder erstmals kaufen.

  • Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).
  • Kein Wohneigentum: Bei Antragstellung darfst du noch kein Wohneigentum besitzen (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).
  • Selbstnutzung: Das Haus ist für dich selbst da, nicht zur Vermietung. Laut KfW musst du es ab Einzug mindestens fünf Jahre selbst bewohnen (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).
  • Erstkauf eines Neubaus: Gefördert wird der Bau oder der Erstkauf innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme, nicht der Kauf eines älteren Hauses. Für Bestandsgebäude gibt es andere Programme.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Für eine Familie mit einem Kind liegt die Grenze bei 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, mit jedem weiteren Kind steigt sie um 10.000 Euro (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).

Kinder im HaushaltGrenze zu versteuerndes Einkommen
190.000 Euro
2100.000 Euro
3110.000 Euro

(Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025; Staffelung 2 und 3 Kinder gerechnet aus „+10.000 Euro je weiterem Kind“.) Das ist das zu versteuernde Einkommen, nicht dein Brutto. Mit Freibeträgen und Abzügen liegt es oft deutlich darunter. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).

Welche Effizienzanforderungen muss das Haus erfüllen?

Gefördert werden klimafreundliche Wohngebäude in zwei Stufen. Dabei musst du laut KfW eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste einbinden, der den Antrag vorab bestätigt (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025).

Es gibt „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“. Grundlage ist der Effizienzhaus-40-Standard, dazu kommen Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes. Für die höhere Stufe brauchst du zusätzlich das QNG-Siegel PLUS oder PREMIUM (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025). Die genauen technischen Grenzwerte können sich ändern. Frage deinen Energieberater oder deine Bank nach dem aktuellen Stand.

Wie viel Geld gibt es?

Je nach Kinderzahl und Standard bis zu 170.000 bis 270.000 Euro. Das sind Höchstbeträge.

KinderKlimafreundliches Wohngebäudemit QNG
1 bis 2bis 170.000 Eurobis 220.000 Euro
3 bis 4bis 200.000 Eurobis 250.000 Euro
5 und mehrbis 220.000 Eurobis 270.000 Euro

(Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025.) Wie viel du wirklich bekommst, hängt von deinem Projekt ab. Zu Zinssätzen nennen wir bewusst keine Zahl. Sie ändern sich laufend. Den aktuellen Zinssatz findest du in der Konditionenübersicht der KfW oder bei deiner Bank.

Hände halten ein Hausmodell mit der Aufschrift Förderung
Hände halten ein Hausmodell mit der Aufschrift Förderung

Rechenbeispiel (fiktiv): Wie der Kredit in eine Finanzierung passt

Angenommen: Eine Familie mit zwei Kindern kauft einen Neubau. Alle Zahlen sind erfundene Werte, damit du die Struktur siehst. Es sind keine Konditionen und keine Zusage.

PostenBetrag (angenommen)
Kaufpreis380.000 Euro
Kaufnebenkosten (angenommen 10 Prozent)38.000 Euro
Gesamtbedarf418.000 Euro
Eigenkapital– 20.000 Euro
KfW-Kredit 300 (unter dem Höchstbetrag von 170.000 Euro)– 120.000 Euro
Rest über das Darlehen der Bank278.000 Euro

Zur Einkommensgrenze: Hat die Familie zwei Kinder, liegt die Grenze bei 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Hat der Steuerbescheid ein zu versteuerndes Einkommen von zum Beispiel 62.000 Euro, liegt der Haushalt deutlich darunter. Das Beispiel zeigt auch: Der KfW-Kredit deckt in der Regel nur einen Teil. Die Bank prüft weiterhin, ob die Gesamtrate in die Haushaltsrechnung passt. Wie das aussieht, steht im Beitrag Haushaltsrechnung der Bank.

Wie beantragst du den Kredit über die Bank?

Du stellst den Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, also zum Beispiel deine Bank, Sparkasse oder einen Vermittler (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025). So läuft es meist ab:

  1. Du klärst deine Finanzierung und die Haushaltsrechnung. Siehe Haushaltsrechnung der Bank.
  2. Du bindest einen Energieeffizienz-Experten ein.
  3. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn gilt schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der der Ausführung zuzurechnen ist (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025). Prüfe das mit deiner Bank, bevor du etwas unterschreibst.
  4. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag bei der KfW ein.

Wichtig: Die KfW-Förderung ersetzt nicht die Bonitätsprüfung der Bank. Mit einem Schufa-Eintrag oder wenig Einkommen kann der Weg trotzdem möglich sein, aber es kommt auf den Einzelfall an. Mehr dazu auf der Seite Baufinanzierung trotz Schufa.

Checkliste vor dem Antrag

  • Mindestens ein minderjähriges Kind lebt im Haushalt.
  • Du besitzt noch kein Wohneigentum.
  • Das zu versteuernde Einkommen liegt unter der Grenze (siehe Steuerbescheid).
  • Es handelt sich um einen Neubau oder einen Ersterwerb innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme.
  • Ein Energieeffizienz-Experte ist eingeplant.
  • Kauf-, Bau- oder Liefervertrag sind noch nicht unterschrieben.
  • Die Haushaltsrechnung geht mit allen Nebenkosten auf.

Lässt sich der Kredit mit anderen Förderungen kombinieren?

Teilweise. Ausgeschlossen ist laut KfW die gleichzeitige Nutzung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261, 461) und mit „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298, 299, 498, 499) (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025). Das bayerische Bauministerium nennt KfW 300 und KfW 124 als ergänzende Bausteine neben der Landesförderung (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, abgerufen 10/2026).

Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 bringt bis zu 100.000 Euro je Vorhaben (Quelle: Förderdatenbank des Bundes, abgerufen 10/2026). Ob und wie du es mit KfW 300 kombinieren kannst, klärst du mit deiner Bank. Mehr zu Landesprogrammen liest du im Beitrag Wohnraumförderung der Bundesländer und auf der Seite Förderung Wohneigentum. Prüfe mit dem Förder-Check, was für dich in Frage kommt.

Welche Stolperfallen gibt es?

Die häufigste ist die falsche Reihenfolge. Wer den Kaufvertrag unterschreibt, bevor der Antrag gestellt ist, kann die Förderung verlieren. Prüfe das unbedingt vorher mit deiner Bank.

  • Einkommensnachweis: Dein zu versteuerndes Einkommen steht im Steuerbescheid. Stimmen Kinderzahl und Haushaltsgröße mit den Angaben im Antrag überein?
  • Zeit für den Experten: Er muss das Vorhaben begleiten, und gute Experten sind gefragt.
  • Alle Kosten einrechnen: Kaufnebenkosten wie Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer kommen hinzu. Wie hoch sie bei dir ausfallen, siehst du im Kaufnebenkosten-Rechner. Tipps zum Senken findest du im Beitrag Kaufnebenkosten senken.
  • Überschätzte Wirkung: Der Kredit macht ein zu teures Projekt nicht tragbar.

Für wen lohnt sich der Kredit besonders?

Für Familien, die einen Neubau planen und mit dem Einkommen unter der Grenze liegen.

Wenn dein Haushalt knapp rechnen muss, kann ein zinsgünstiger Baustein die Monatsrate senken. Er macht ein zu teures Projekt aber nicht tragbar. Entscheidend bleibt, dass die Gesamtrate zu deinem Budget passt. Rechne zuerst deine Haushaltsrechnung durch und prüfe dann, welche Förderung zusätzlich hilft. Wer keinen Neubau plant, schaut besser auf Landesprogramme oder Förderung für Bestandsimmobilien.

Was gilt, wenn du kein Neubau-Projekt planst?

Dann ist das Programm 300 nicht das richtige. Es fördert Bau und Ersterwerb, nicht den Kauf eines älteren Hauses.

Für gebrauchte Häuser lohnt der Blick auf Landesprogramme und auf andere KfW-Angebote, zum Beispiel das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 mit bis zu 100.000 Euro, das auch den Kauf von Bestandsimmobilien fördert (Quelle: Förderdatenbank des Bundes, abgerufen 10/2026). Welche Bedingungen dafür gelten, erklärt die Seite Förderung Wohneigentum. Du kannst auch zuerst im Förder-Check nachsehen.

Häufige Fragen

Gilt das Programm auch für gebrauchte Häuser?

Nein. Das Programm 300 fördert Bau und Ersterwerb klimafreundlicher Neubauten.

Zählt mein Brutto- oder mein zu versteuerndes Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen. Das liegt meist unter dem Brutto.

Bekomme ich den Kredit auch mit Schufa-Eintrag?

Das entscheidet die Bank im Einzelfall. Eine Garantie gibt es nicht.

Kann ich den Antrag selbst bei der KfW stellen?

Nein, du brauchst einen Finanzierungspartner wie deine Bank.

Wie hoch ist der Zins?

Das ändert sich. Schau in die aktuelle Konditionenübersicht der KfW oder frage deine Bank.

Bekomme ich den Kredit auch als Alleinerziehende oder Alleinerziehender?

Ja, die Förderung richtet sich auch an Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025). Mehr auf der Seite Alleinerziehende und Familien.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Beginn des Vorhabens, also bevor du einen Kauf-, Bau- oder Liefervertrag abschließt (Quelle: KfW-Merkblatt 300, Stand 12/2025). Kläre das vor jeder Unterschrift mit deiner Bank.

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Quellen:

  • KfW: Merkblatt Kredit Nr. 300 „Wohneigentum für Familien – Neubau“, Stand 12/2025 (kfw.de), abgerufen 10/2026
  • Förderdatenbank des Bundes: KfW-Wohneigentumsprogramm (foerderdatenbank.de), abgerufen 10/2026
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Weiterführende Informationen zur Förderung von Eigentum (stmb.bayern.de), abgerufen 10/2026

Stand: 01.10.2026. Programmbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die Angaben der KfW. Das Rechenbeispiel ist fiktiv.

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