Reicht dein Einkommen allein nicht aus, liegt ein Gedanke nahe: Partner oder Eltern sollen mit ins Boot. Dafür gibt es zwei Wege, die sich stark unterscheiden: den zweiten Kreditnehmer (Mitdarlehensnehmer) und die Bürgschaft. Beide können helfen, beide bergen echte Risiken. Hier erfährst du den Unterschied, was du bedenken solltest und welche Rechte du hast. Eine Rechtsberatung ersetzt der Beitrag nicht.
Kurz erklärt
- Ein Mitdarlehensnehmer unterschreibt den Kreditvertrag mit und ist von Anfang an selbst Schuldner, ein Bürge steht für die Schuld eines anderen ein (Quelle: § 765 BGB).
- Mehrere Kreditnehmer haften in der Regel als Gesamtschuldner: Die Bank kann von jedem den gesamten Betrag verlangen, nicht nur die Hälfte (Quelle: § 421 BGB).
- Eine Trennung oder Scheidung löst den Kreditvertrag nicht auf, beide bleiben verantwortlich, solange die Bank niemanden aus der Haftung entlässt.
- Eine Bürgschaft kannst du mit einem festen Höchstbetrag und einer Befristung begrenzen, wenn die Bank zustimmt (Quelle: §§ 765, 777 BGB).
- Ein zweiter Kreditnehmer kann die Chance auf eine Zusage erhöhen, eine Garantie ist das nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Mitdarlehensnehmer und Bürge?
Mitdarlehensnehmer unterschreibt den Kreditvertrag mit und ist von Anfang an selbst Schuldner. Bürge haftet für die Schuld eines anderen, nämlich wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht zahlt. Rechtsgrundlage ist § 765 BGB: Der Bürge verpflichtet sich, für die Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erteilt werden, die elektronische Form ist ausgeschlossen (Quelle: §§ 765, 766 BGB).

Begriffe kurz erklärt
- Gesamtschuldner
- Mehrere Personen, die jeweils für die gesamte Schuld haften. Die Bank darf sich aussuchen, von wem sie das Geld verlangt, insgesamt aber nur einmal (Quelle: § 421 BGB).
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Der Bürge verzichtet auf die „Einrede der Vorausklage“. Die Bank kann dann auf ihn zugreifen, ohne vorher beim Hauptschuldner vollstrecken zu müssen (Quelle: §§ 771, 773 BGB).
- Globalbürgschaft
- Eine Bürgschaft für alle bestehenden und künftigen Schulden. Sie ist besonders riskant, weil du nicht absehen kannst, wofür du am Ende haftest.
- Höchstbetragsbürgschaft
- Eine Bürgschaft, die auf einen festen Betrag begrenzt ist.
- Haftungsentlassung
- Die Zustimmung der Bank, dass jemand aus dem Vertrag aussteigt. Ohne sie bleibt die Haftung bestehen.
Was bringt ein zweiter Kreditnehmer, und welche Risiken hat er?
Mit zwei Einkommen steigt oft die Chance auf eine Zusage. Dafür haften beide voll.
Vorteile
Ein zweites Einkommen fließt in die Haushaltsrechnung ein und kann so die Chance auf eine Zusage verbessern (Quelle: smava, abgerufen 10/2026). Eine Garantie ist das nicht. Die Bank rechnet beide Haushalte durch. Wie das aussieht, steht im Beitrag Haushaltsrechnung der Bank.
Risiken
- Volle Haftung: Beide Kreditnehmer haften in der Regel als Gesamtschuldner, jeweils für den gesamten Kreditbetrag, nicht nur für die Hälfte (Quelle: § 421 BGB). Die Bank darf sich aussuchen, von wem sie das Geld holt.
- Trennung ändert nichts: Eine Trennung oder Scheidung löst den Vertrag nicht auf. Beide bleiben verantwortlich, solange die Bank niemanden aus der Haftung entlässt.
- Todesfall: Stirbt ein Kreditnehmer, haftet der andere weiter für die gesamte Schuld. Prüfe deshalb eine Absicherung, zum Beispiel eine Risikolebensversicherung.
- Schufa: Ein gemeinsamer Kredit wird bei beiden Personen gespeichert und kann spätere eigene Kredite erschweren.
- Eigene Kreditspielräume schrumpfen: Wer mitunterschreibt, hat die Verpflichtung auch in der eigenen Haushaltsrechnung.
Rechenbeispiel (fiktiv): Was „gesamtschuldnerisch“ bedeutet
Angenommen: Ein Paar finanziert gemeinsam 300.000 Euro. Nach einigen Jahren trennt es sich, und eine Person zieht aus und zahlt nichts mehr. Alle Werte sind angenommen.
| Frage | Antwort im Beispiel |
|---|---|
| Wie viel Restschuld bleibt offen? | zum Beispiel 270.000 Euro |
| Wer haftet? | Beide, jeweils für die gesamte Restschuld |
| Kann die Bank die ganze Rate von der Person verlangen, die ausgezogen ist? | Ja, solange der Vertrag besteht |
| Kann die Person, die bleibt, die Rate allein tragen? | Nur, wenn ihre eigene Haushaltsrechnung das hergibt, und die Bank muss einer Änderung zustimmen |
Die Tabelle zeigt, warum Absprachen vor der Unterschrift so wichtig sind. Ein Auszug aus dem Haus ändert nichts an der Haftung gegenüber der Bank. Regelt im Vorfeld schriftlich, was bei Trennung gilt, und lasst euch dazu beraten.
Wie funktioniert die Bürgschaft?
Bei der Bürgschaft hilft jemand mit seiner Haftung, ohne selbst Eigentümer oder Kreditnehmer zu sein. Das kommt vor allem bei Eltern vor.
Ob eine Bank eine Bürgschaft als zusätzliche Sicherheit akzeptiert und wie sie sie bewertet, ist je nach Bank unterschiedlich.
Risiken für den Bürgen
- Der Bürge haftet für die Hauptschuld in ihrem jeweiligen Bestand, also auch für Zinsen und Verzugsfolgen, außerdem für Kündigungs- und Rechtsverfolgungskosten des Gläubigers (Quelle: § 767 BGB). Die Verpflichtung kann auf die Erben übergehen.
- Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank auf den Bürgen zugreifen, ohne vorher beim Hauptschuldner vollstrecken zu müssen (Quelle: §§ 771, 773 BGB).
- Eine Globalbürgschaft für alle bestehenden und künftigen Schulden ist besonders riskant.
Wie schützt du dich als Bürge?
- Die Bürgschaft auf einen festen Höchstbetrag begrenzen.
- Eine zeitliche Befristung vereinbaren.
- Nie blanko unterschreiben. Die Bürgschaft braucht ohnehin die Schriftform (§ 766 BGB).
- Vorher Rechtsberatung einholen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung.
- Die Beratung mit der Bank schriftlich festhalten.
Eine Bürgschaft endet in der Regel erst, wenn die Hauptschuld getilgt ist. Bei einer Bürgschaft auf Zeit wird der Bürge nach Fristablauf frei, wenn die Bank nicht rechtzeitig gegen ihn vorgeht (Quelle: §§ 767, 777 BGB).
Wo liegen die Unterschiede auf einen Blick?
| Zweiter Kreditnehmer | Bürgschaft | |
|---|---|---|
| Wer ist Schuldner? | Beide von Anfang an | Der Bürge erst bei Ausfall des Kreditnehmers |
| Haftung | Jeweils für den ganzen Betrag | Für die verbürgte Summe, auch bei selbstschuldnerischer Form sofort |
| Schufa | Beide betroffen | Meist nur bei Ausfall relevant |
| Typisch bei | Paaren, gemeinsamem Eigentum | Eltern, die helfen, aber nicht mitbesitzen |
| Anpassen | Bank muss zustimmen, wenn jemand aussteigen will | Höchstbetrag und Befristung vorab verhandeln |

Welche Fragen solltet ihr vor der Unterschrift klären?
- Was passiert, wenn einer arbeitslos oder krank wird?
- Was gilt bei Trennung? Wer bekommt das Haus, wer übernimmt die Rate?
- Gibt es einen Ehe- oder Partnervertrag, der das regelt?
- Kann die Familie im Ernstfall überhaupt zahlen?
- Gibt es Alternativen, zum Beispiel Förderdarlehen oder mehr Eigenkapital? Siehe Wohnraumförderung der Bundesländer.
Wenn deine Schufa Einträge zeigt, kann ein zweiter Kreditnehmer mit gutem Score helfen. Ob die Bank das akzeptiert, entscheidet der Einzelfall. Mehr auf der Seite Baufinanzierung trotz Schufa. Eine Familie mit Kindern findet Hinweise auf der Seite Alleinerziehende und Familien.
Checkliste vor der Mithaftung
- Ich kenne die Höhe des gesamten Kredits, nicht nur meinen „Anteil“.
- Ich habe die Haushaltsrechnung der Bank gesehen.
- Wir haben schriftlich geregelt, was bei Trennung, Krankheit oder Tod gilt.
- Es gibt einen Plan für den Fall, dass ein Einkommen wegfällt.
- Ich habe mich zusätzlich beraten lassen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.
- Ich unterschreibe nicht unter Zeitdruck.
Wann ist die Mithaftung sinnvoll und wann nicht?
Sinnvoll ist ein zweiter Kreditnehmer, wenn beide im Haus leben und gemeinsam Eigentum erwerben. Heikel wird es, wenn jemand nur mitunterschreibt und später nichts vom Haus hat.
Dann sind Rechte und Pflichten gleich verteilt. Wer haftet, sollte auch Rechte bekommen, zum Beispiel einen Eintrag im Grundbuch oder klare Absprachen im Vertrag.
Frage dich als Elternteil auch, ob dein eigener Ruhestand sicher bleibt. Eine Bürgschaft ist kein kleiner Gefallen. Sie kann bei einem Ausfall das Ersparte der ganzen Familie kosten. Ein ehrliches Gespräch vor der Unterschrift schützt Beziehungen. Und wenn jemand Druck macht, ist das ein Warnzeichen. Unterschreibe nichts unter Zeitdruck. Mehr zu Warnzeichen auf der Seite Seriöse Hilfe statt Abzocke.
Welche Alternativen gibt es zur Mithaftung?
Eltern können Eigenkapital schenken oder als Darlehen geben, ohne für den Bankkredit einzustehen.
Förderdarlehen der Länder senken die Rate, und ein kleineres Objekt senkt den Kreditbedarf. Prüfe diese Wege zuerst, bevor du jemanden in die Haftung holst. Wenn eine Schenkung in Frage kommt, halte sie schriftlich fest und kläre mit der Bank, wie sie als Eigenkapital zählt. Weitere Wege zeigt die Seite Finanzierung ohne Eigenkapital.
Wie sprichst du mit Partner oder Eltern darüber?
Offen, früh und ohne Druck. Wer mithaftet, muss alle Zahlen kennen.
- Zeige die Haushaltsrechnung und die geplante Rate.
- Sprich über Szenarien: Jobverlust, Krankheit, Trennung, Todesfall.
- Gib Bedenkzeit und dränge nicht.
- Besprecht, wer im Ernstfall was übernimmt, und haltet es schriftlich fest.
- Lasst euch vor der Unterschrift beraten, am besten gemeinsam.
Ein „Nein“ oder „Ich überlege noch“ ist eine legitime Antwort. Besser jetzt als nach der Unterschrift.
Häufige Fragen
Haftet mein Partner nur für die Hälfte?
Nein. Bei einem gemeinsamen Kredit haftet jeder für den gesamten Betrag.
Können meine Eltern aus der Bürgschaft aussteigen?
Nicht einfach so. Sie endet meist erst, wenn die Schuld getilgt ist oder eine vereinbarte Frist abläuft (§ 777 BGB). Besprecht Befristung und Höchstbetrag vorab.
Wirkt sich eine Bürgschaft auf die Schufa der Eltern aus?
Das hängt von der Bank und vom Fall ab. Frage die Bank vor der Unterschrift ausdrücklich.
Ist eine Bürgschaft besser als ein zweiter Kreditnehmer?
Weder noch. Beide haben Risiken. Welche Lösung passt, hängt davon ab, wer das Eigentum hält und wer wie haften will.
Wo bekomme ich neutrale Beratung?
Zum Beispiel bei Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungen oder einem Anwalt. Unterschreibe nichts unter Druck.
Was passiert bei einer Trennung, wenn wir gemeinsam finanziert haben?
Der Kreditvertrag bleibt bestehen, beide haften weiter, solange die Bank niemanden aus der Haftung entlässt (Quelle: § 421 BGB). Sprecht früh mit der Bank über Möglichkeiten.
Was ist, wenn ein Kreditnehmer stirbt?
Dann haftet der andere weiter für die gesamte Schuld (Quelle: § 421 BGB). Prüfe deshalb vorab eine Absicherung.
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Quellen:
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 765 bis 777 BGB (Bürgschaft), Gesetzestext (sadaba.de, juraforum.de), abgerufen 10/2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 421 BGB (Gesamtschuldner), abgerufen 10/2026
- smava: Haushaltsrechnung der Bank (smava.de), abgerufen 10/2026
Stand: 01.10.2026. Dies ist keine Rechtsberatung. Das Rechenbeispiel ist fiktiv.