Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag? Das hängt davon ab, was eingetragen ist und ob du es erledigt hast. Seit 2023 und 2025 haben sich einige Fristen geändert, und im Dezember 2025 hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil gesprochen. Hier bekommst du den Überblick mit Stand Oktober 2026. Die Regeln können sich ändern. Prüfe deshalb immer deine eigene Auskunft.
Kurz erklärt
- Eine erledigte Zahlungsstörung darf in der Regel drei Jahre ab Erledigung gespeichert bleiben (Quelle: Check24, abgerufen 10/2026; BGH-Urteil vom 18.12.2025, Quelle: LTO, 12/2025).
- Die 100-Tage-Regel verkürzt die Speicherung einer einmaligen Zahlungsstörung auf 18 Monate, wenn du innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung an die Schufa bezahlst und kein weiterer Negativeintrag dazukommt (Quelle: Soziale Schuldnerberatung Hamburg, abgerufen 10/2026).
- Eine Restschuldbefreiung wird seit März 2023 sechs Monate nach ihrer Erteilung gelöscht, vorher waren es drei Jahre (Quelle: schuldnerberatung.de und bankdaten.de, abgerufen 10/2026).
- Kreditanfragen stehen zwölf Monate in deiner Selbstauskunft. Unverbindliche Konditionsanfragen sind für andere Banken nicht sichtbar und wirken sich nicht auf den Score aus (Quelle: Check24 und ADAC, abgerufen 10/2026).
- Falsche oder veraltete Daten kannst du jederzeit zur Korrektur oder Löschung melden (Quelle: Art. 16 und 17 DSGVO).
Wie lange bleiben die einzelnen Einträge gespeichert?
Das hängt von der Art des Eintrags ab. Die folgende Tabelle gibt dir den Überblick.
| Was ist gespeichert? | Wie lange? | Quelle |
|---|---|---|
| Zahlungsstörung (Mahn-/Inkassoverfahren), erledigt | in der Regel 3 Jahre ab Erledigung | Check24, abgerufen 10/2026; Stiftung Warentest, abgerufen 10/2026 |
| Einmalige Zahlungsstörung, innerhalb von 100 Tagen bezahlt | verkürzt auf 18 Monate, wenn keine weiteren Negativeinträge dazukommen | Soziale Schuldnerberatung Hamburg, abgerufen 10/2026 |
| Restschuldbefreiung | 6 Monate nach Erteilung (vorher 3 Jahre), seit März 2023 | schuldnerberatung.de, abgerufen 10/2026 |
| Versagung der Restschuldbefreiung; Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis | 3 Jahre | schuldnerberatung.de und Check24, abgerufen 10/2026 |
| Kreditanfragen | 12 Monate | Check24, abgerufen 10/2026 |
| Konditionsanfragen (unverbindlich) | bis zu 12 Monate, aber nur für dich sichtbar und ohne Einfluss auf den Score | Check24 und ADAC, abgerufen 10/2026 |
| Pfändungsschutzkonto und Basiskonto | Löschung bei Vertragsende | Check24, abgerufen 10/2026 |
Falsche oder unvollständige Daten müssen auf deine Aufforderung hin unverzüglich berichtigt werden, unzulässig gespeicherte gelöscht (Quelle: Art. 16 und 17 DSGVO).
Begriffe kurz erklärt
- Zahlungsstörung
- Eine Forderung, die trotz Mahnung nicht bezahlt wurde und deshalb an die Schufa gemeldet wurde.
- Erledigt
- Du hast die Forderung bezahlt, und der Eintrag trägt einen entsprechenden Vermerk.
- Restschuldbefreiung
- Der Schlusspunkt eines Insolvenzverfahrens: Restliche Schulden entfallen. Mehr dazu auf der Seite Baufinanzierung nach Insolvenz.
- Konditionsanfrage
- Eine unverbindliche Anfrage, mit der du Angebote vergleichst. Sie ist für andere Banken nicht sichtbar und wirkt sich nicht auf den Score aus (Quelle: ADAC, abgerufen 10/2026).
- Kreditanfrage
- Eine verbindliche Anfrage für einen Kredit. Sie bleibt zwölf Monate in deiner Selbstauskunft (Quelle: Check24, abgerufen 10/2026).
Was ist der Unterschied zwischen offenen und erledigten Zahlungsstörungen?
Eine offene Zahlungsstörung ist nicht bezahlt, eine erledigte schon. Offene Einträge wiegen für Banken meist schwerer.
Offen: Solange eine Forderung nicht bezahlt ist, bleibt der Eintrag. Das ist für Banken meist das größere Problem als ein alter, bezahlter Eintrag. Wenn du eine offene Forderung hast, lohnt es sich, sie zu klären, am besten mit Rat von einer Schuldnerberatung.
Erledigt: Wenn du bezahlt hast, wird der Eintrag als erledigt markiert. Er verschwindet aber nicht sofort. Der Regelfall sind drei Jahre ab Erledigung (Quelle: Check24, abgerufen 10/2026).
Wie funktioniert die 100-Tage-Regel?
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es eine Verkürzung auf 18 Monate. Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein (Quelle: Soziale Schuldnerberatung Hamburg, abgerufen 10/2026):
- Du bezahlst die offene Rechnung innerhalb von 100 Tagen, nachdem sie an die Schufa gemeldet wurde.
- In den folgenden 18 Monaten kommt kein weiterer Negativeintrag dazu.
- Es liegen keine Daten aus Schuldnerverzeichnissen oder Insolvenzdaten zu dir vor.
Die Regel gilt nur für einmalige Zahlungsstörungen. Auch ältere Fälle vor 2025 wurden berücksichtigt (Quelle: Soziale Schuldnerberatung Hamburg, abgerufen 10/2026).

Rechenbeispiel (fiktiv): Zwei Fälle im Vergleich
Zwei Personen haben jeweils eine Rechnung über 400 Euro übersehen. Beide Forderungen werden am 10. März an die Schufa gemeldet. Alle Angaben sind angenommen.
| Fall A | Fall B | |
|---|---|---|
| Zahlung erfolgt | am 5. Juni (87 Tage nach Meldung) | am 1. Oktober (205 Tage nach Meldung) |
| 100-Tage-Frist endet am | 18. Juni | 18. Juni |
| Frist eingehalten? | Ja | Nein |
| Speicherdauer nach Erledigung | 18 Monate, wenn kein weiterer Negativeintrag folgt | in der Regel 3 Jahre |
Der Unterschied liegt bei anderthalb Jahren, und er entsteht allein durch den Zeitpunkt der Zahlung. Wenn du also eine Forderung offen hast, lohnt es sich, nicht lange zu warten. Wie die Frist in deinem Fall genau läuft, siehst du in deiner Auskunft. Wie du sie anforderst, erklären wir im Beitrag Schufa-Auskunft kostenlos.
Was hat das BGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 entschieden?
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Auskunfteien Daten zu erledigten Zahlungsstörungen drei Jahre speichern dürfen, in bestimmten Fällen enden sie nach 18 Monaten (Az. I ZR 97/25).
Gerichte waren sich lange nicht einig. Das Oberlandesgericht Köln hatte am 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24) eine sofortige Löschung erledigter Einträge gefordert (Quelle: LTO, 12/2025; Kanzlei-Beitrag „Löschfristen-Chaos bei der Schufa“, dr-schulte.de). Der Bundesgerichtshof hat dann am 18. Dezember 2025 die Praxis der Auskunfteien bestätigt. Der Fall wurde zur Prüfung möglicher Ausnahmen im Einzelfall an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Quelle: LTO, 12/2025). Das Oberlandesgericht Köln hielt die dreijährige Speicherung am 26. März 2026 auch im Einzelfall für angemessen, die Berufung wurde danach zurückgenommen (Quelle: Stiftung Warentest, abgerufen 10/2026).
Das heißt für dich: Du kannst nicht davon ausgehen, dass ein bezahlter Eintrag sofort verschwindet. Im Einzelfall kann es sich aber lohnen, die Speicherung prüfen zu lassen, zum Beispiel bei einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt.
Wie lange steht eine Insolvenz bei der Schufa?
Eine Restschuldbefreiung wird sechs Monate nach ihrer Erteilung gelöscht. Wird die Restschuldbefreiung versagt, bleibt der Eintrag drei Jahre (Quelle: schuldnerberatung.de, abgerufen 10/2026).
Seit März 2023 gilt die kürzere Frist für die Restschuldbefreiung, vorher waren es drei Jahre (Quelle: schuldnerberatung.de, abgerufen 10/2026). Das passt zur europäischen Rechtsprechung zu Daten aus öffentlichen Registern (EuGH, Urteil vom 07.12.2023, C-26/22; Quelle: dr-schulte.de). Der BGH hat im Dezember 2025 ausdrücklich unterschieden: Das Urteil betrifft Daten, die Vertragspartner an die Auskunftei melden, nicht diese Registerdaten (Quelle: LTO, 12/2025).
Wichtig: Auch wenn bei der Schufa nach sechs Monaten nichts mehr steht, kennt die Bank vielleicht deine Geschichte aus Gesprächen oder Unterlagen. Mehr dazu auf der Seite Baufinanzierung nach Insolvenz.
Wie lange sind Anfragen und Konten gespeichert?
Verbindliche Kreditanfragen erscheinen zwölf Monate in deiner Selbstauskunft. Unverbindliche Konditionsanfragen sind für andere Banken nicht sichtbar und fließen nicht in den Score ein (Quelle: Check24 und ADAC, abgerufen 10/2026).
Frage bei einer Bank deshalb gezielt nach einer Konditionsanfrage, wenn du nur Angebote vergleichen möchtest. Daten zu Pfändungsschutzkonto und Basiskonto werden mit Vertragsende gelöscht (Quelle: Check24, abgerufen 10/2026). Zu anderen Kontodaten prüfst du am besten deine Datenkopie.
Was kannst du tun?
- Fordere deine kostenlose Datenkopie an und notiere jedes Datum.
- Bezahle offene Forderungen. Wenn es nicht auf einmal geht, sprich mit dem Gläubiger oder einer Schuldnerberatung.
- Prüfe, ob die 100-Tage-Regel für dich gilt.
- Lass falsche Einträge korrigieren.
- Entscheide dann, ob warten oder jetzt anfragen sinnvoller ist. Das hängt vom Einzelfall ab.

Dein Fristen-Check als Liste
- Welcher Eintrag steht in meiner Auskunft, und wer hat ihn gemeldet?
- Wann wurde er eingetragen, und wann habe ich bezahlt?
- Liegen zwischen Eintragung und Zahlung weniger als 100 Tage?
- Ist seitdem ein weiterer Negativeintrag dazugekommen?
- Stimmen die Daten überhaupt, oder muss ich den Eintrag melden?
- Läuft der Eintrag bald aus, oder drängt meine Wohnsituation?
Eine Finanzierung ist mit Eintrag nicht immer möglich, aber öfter, als viele denken. Es kommt auf Art und Alter des Eintrags, deine Haushaltsrechnung, Eigenkapital und Förderung an. Mehr auf der Seite Baufinanzierung trotz Schufa.
Warum sind alte Einträge trotzdem wichtig?
Banken schauen nicht nur auf das, was gerade in der Schufa steht. Sie fragen im Gespräch auch nach früheren Problemen, und viele Unterlagen zeigen deine Geschichte.
Sei deshalb ehrlich und erkläre, was passiert ist: ein Jobverlust, eine Trennung, eine Krankheit. Ein erklärbarer, abgeschlossener Einzelfall wirkt anders als ein Muster. Eine ehrliche, gut vorbereitete Darstellung kann im Gespräch viel bewirken, auch wenn sie nichts garantiert.
Wichtig ist auch das Datum, zu dem du eine Finanzierung anfragst. Wenn ein Eintrag in wenigen Wochen ausläuft, kann Warten sinnvoll sein. Wenn die Wohnsituation drängt, lohnt sich eine Anfrage trotzdem, denn manche Banken bewerten erledigte Einträge milder als andere. Wie der Score auf Einträge reagiert, erklären wir im Beitrag Schufa-Score verbessern. Läuft deine Anschlussfinanzierung aus, findest du Hinweise auf der Seite Anschlussfinanzierung trotz Schufa.
Welche Fehler machen viele bei den Fristen?
- Offene Forderungen aussitzen. Der Eintrag bleibt, und je länger du wartest, desto später läuft er aus.
- Die 100 Tage verpassen. Wer rechtzeitig zahlt, kann die Speicherdauer halbieren.
- Auf „Schufa-Bereinigung“ gegen Vorkasse vertrauen. Richtige Einträge lassen sich nicht einfach löschen. Mehr dazu auf der Seite Seriöse Hilfe statt Abzocke.
- Viele verbindliche Anfragen stellen. Nutze für Vergleiche Konditionsanfragen.
- Die eigene Auskunft nie prüfen. Fehler fallen sonst erst bei der Bank auf.
Häufige Fragen
Wird ein bezahlter Eintrag sofort gelöscht?
Nein. Er wird als erledigt markiert und bleibt in der Regel bis zu drei Jahre gespeichert. Bei der 100-Tage-Regel sind es 18 Monate.
Gilt die 100-Tage-Regel für mich?
Nur bei einmaligen Zahlungsstörungen, die du innerhalb von 100 Tagen bezahlt hast, ohne weitere Negativeinträge und ohne Insolvenz- oder Schuldnerverzeichnisdaten.
Wie lange steht eine Restschuldbefreiung bei der Schufa?
Sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung, seit März 2023.
Schaden Kreditanfragen meinem Score?
Verbindliche Kreditanfragen werden zwölf Monate gespeichert. Unverbindliche Konditionsanfragen sind für andere Banken nicht sichtbar und wirken sich nicht auf den Score aus. Viele verbindliche Anfragen in kurzer Zeit solltest du trotzdem vermeiden.
Kann ich eine frühere Löschung verlangen?
Falsche oder veraltete Daten kannst du jederzeit zur Löschung melden. Bei richtigen, erledigten Einträgen gelten die Fristen. Im Einzelfall kann Beratung helfen.
Wo sehe ich, wann mein Eintrag ausläuft?
In deiner Datenkopie, die du kostenlos bei der Schufa anforderst. Dort stehen die gespeicherten Einträge mit ihren Daten.
Hilft es, einen Eintrag zu bezahlen, wenn die Forderung schon alt ist?
Meist ja, denn ein erledigter Eintrag wird von Banken in der Regel milder bewertet als ein offener. Ob eine alte Forderung noch rechtlich durchsetzbar ist, klärst du am besten mit einer Schuldnerberatung.
Du willst wissen, ob eine Finanzierung mit deinem Eintrag möglich ist? Schildere uns deine Lage. Wir leiten deine Anfrage an genau einen Finanzierungsspezialisten weiter. Kostenlos, unverbindlich und ohne Vorkosten.
Quellen:
- Soziale Schuldnerberatung Hamburg: Schufa, Verkürzung der Speicherfrist auf 18 Monate (soziale-schuldnerberatung-hamburg.de), abgerufen 10/2026
- schuldnerberatung.de: Schufa-Löschung 6 Monate nach Restschuldbefreiung (schuldnerberatung.de), abgerufen 10/2026
- Check24: Schufa-Löschfristen (check24.de), abgerufen 10/2026
- bankdaten.de: Negative Schufa-Einträge, Fristen (bankdaten.de), abgerufen 10/2026
- ADAC: SCHUFA-Score 2026 (adac.de), abgerufen 10/2026
- LTO: BGH bestätigt Schufa-Praxis bei Datenspeicherung, 18.12.2025, I ZR 97/25 (lto.de)
- Stiftung Warentest: BGH-Urteil zu Speicherfrist (test.de), abgerufen 10/2026
- Kanzlei-Beitrag: Löschfristen-Chaos bei der Schufa (dr-schulte.de), abgerufen 10/2026
- Datenschutz-Grundverordnung, Art. 16 und 17 DSGVO
Stand: 01.10.2026. Die Beispiele sind fiktiv.