Baufinanzierung für Arbeitnehmer: Der Standardweg erklärt

Angestellt ist nicht gleich angestellt: Worauf Banken beim Arbeitsvertrag wirklich schauen und welche zwei Bausteine ausschließlich Arbeitnehmern offenstehen.

Angestellte gelten bei Banken als die unkomplizierteste Gruppe – aber „angestellt“ ist nicht gleich „angestellt“. Zwischen einem unbefristeten Vertrag nach acht Jahren Betriebszugehörigkeit und einer Festanstellung im dritten Probemonat liegen aus Bankensicht Welten. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es bei deinem Arbeitsverhältnis konkret ankommt und welche Bausteine du als Arbeitnehmer nutzen kannst.

Kurz gesagt: Zwei Dinge zählen: unbefristet und außerhalb der Probezeit. Sind beide erfüllt, spielt die Beschäftigungsdauer nur noch eine Nebenrolle. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld werden nur anerkannt, wenn sie vertraglich zugesichert sind – freiwillige Boni zählen meist nicht.

Wie dein Vertrag bewertet wird

Situation Bewertung Was hilft
Unbefristet, > 2 Jahre dabeioptimal
Unbefristet, in ProbezeitproblematischProbezeitende abwarten
BefristetschwierigEntfristung, zweiter Darlehensnehmer
Neuer Job, gleiche Branchemeist unkritischdurchgehende Erwerbsbiografie zeigen
Teilzeit unbefristetunproblematischRate muss tragbar sein
Öffentlicher Dienst / Beamtesehr gutoft eigene Konditionen

Der wichtigste praktische Rat daraus: Wenn du kurz vor dem Ende der Probezeit stehst und ein Objekt gefunden hast, sprich mit dem Verkäufer über den Zeitpunkt der Beurkundung. Wenige Wochen können über Zusage oder Absage entscheiden.

Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise für die Baufinanzierung
Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise für die Baufinanzierung
Der Timing-Fehler: Jobwechsel und Immobilienkauf gleichzeitig. Ein besseres Gehalt beim neuen Arbeitgeber nützt nichts, wenn du in der Probezeit bist – die Bank sieht dann Unsicherheit statt Aufstieg. Wenn beides ansteht: erst finanzieren, dann wechseln. Oder das Probezeitende abwarten.

Welche Gehaltsbestandteile zählen

  • Grundgehalt: voll, das ist die Basis.
  • Vertraglich zugesichertes 13. Gehalt: wird meist auf zwölf Monate umgelegt und angerechnet.
  • Freiwillige Boni: in der Regel nicht – sie können jederzeit entfallen.
  • Regelmäßige Überstunden: teilweise, wenn über Jahre nachweisbar.
  • Schicht- und Gefahrenzulagen: oft anteilig, wenn dauerhaft gezahlt.
  • Firmenwagen: zählt nicht als Einkommen, spart dir aber private Kfz-Kosten – das wirkt indirekt positiv.

Reiche deshalb nicht nur drei Gehaltsabrechnungen ein, sondern zusätzlich den Arbeitsvertrag – dort steht, was zugesichert ist. Bei variablen Bestandteilen helfen die Abrechnungen der letzten zwölf Monate.

Bausteine, die nur Arbeitnehmern offenstehen

Zwei Möglichkeiten werden regelmäßig übersehen:

Vermögenswirksame Leistungen: Viele Arbeitgeber zahlen monatlich einen Zuschuss, wenn du ihn abrufst – häufig 26,59 Euro, in manchen Tarifverträgen deutlich mehr. Fließt das Geld in einen Bausparvertrag, kommt je nach Einkommen die Arbeitnehmersparzulage obendrauf. Über zehn Jahre summiert sich das auf einen vierstelligen Betrag, der später als Eigenkapital dient. Frag in der Personalabteilung nach – viele nutzen es schlicht nicht.

Arbeitgeberdarlehen: Größere Unternehmen bieten teils zinsgünstige Mitarbeiterdarlehen an. Diese können Eigenkapital ersetzen – wichtig ist, sie der Bank gegenüber offenzulegen, da sie als Verpflichtung gewertet werden. Mehr Wege dazu unter Eigenkapital ersetzen.

Deine Unterlagenliste

  1. Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  2. Arbeitsvertrag, bei Änderungen auch Nachträge
  3. Aktueller Einkommensteuerbescheid
  4. Kontoauszüge der letzten drei Monate
  5. Nachweise über Eigenkapital inklusive Herkunft
  6. Verträge zu laufenden Krediten und Leasing
  7. Selbstauskunft und Ausweis

Ein vollständiges, geordnetes Paket verkürzt die Bearbeitung spürbar – und wirkt in Grenzfällen zu deinen Gunsten. Wie die Prüfung im Detail abläuft, steht unter Bonitätsprüfung.

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Häufige Fragen

Wie lange muss ich beim Arbeitgeber sein?

Entscheidend ist weniger die Dauer als das Ende der Probezeit und ein unbefristeter Vertrag. Sind beide gegeben, finanzieren viele Banken auch nach wenigen Monaten.

Geht es auch mit befristetem Vertrag?

Schwierig, aber nicht ausgeschlossen. Es hilft, wenn ein zweiter Darlehensnehmer unbefristet angestellt ist, viel Eigenkapital vorhanden ist oder eine Entfristung absehbar ist.

Wird mein Bonus mitgerechnet?

Nur wenn er vertraglich zugesichert ist. Freiwillige Zahlungen bleiben meist außen vor, weil sie jederzeit gestrichen werden können.

Darf ich nach der Zusage den Job wechseln?

Rechtlich ja, der Vertrag bleibt bestehen. Zwischen Zusage und Auszahlung solltest du damit aber warten – Banken prüfen kurz vor der Auszahlung teils erneut.

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