„Mit 65 bekommt man keinen Kredit mehr“ – dieser Satz hält sich hartnäckig und ist falsch. Eine Altersgrenze für Baufinanzierungen gibt es gesetzlich nicht, und Banken dürfen niemanden allein wegen des Alters ablehnen. Was sich ändert, ist die Perspektive der Bank: Statt „Wie lange verdient dieser Mensch noch?“ lautet die Frage „Wie wird das Darlehen zurückgeführt?“ – und darauf gibt es mehrere gute Antworten.
Der Vorteil, den ältere Antragsteller mitbringen
Was in der Diskussion oft untergeht: In vielen Punkten sind Rentner die besseren Kreditnehmer.
- Planbares Einkommen: Eine Rente ist sicherer als jedes Gehalt – niemand wird im Ruhestand gekündigt.
- Mehr Eigenkapital: Nach Jahrzehnten Berufsleben ist meist deutlich mehr vorhanden.
- Keine Familienplanung: Elternzeit, Teilzeit, Kinderkosten – all das fällt als Unsicherheitsfaktor weg.
- Realistische Selbsteinschätzung: Wer 40 Jahre gewirtschaftet hat, kalkuliert selten zu optimistisch.
Das Risiko der Bank liegt nicht im Alter selbst, sondern in der Frage: Was passiert, wenn die Rückzahlung nicht bis zum Lebensende abgeschlossen ist? Genau hier setzen die Lösungen an.
Vier Wege, die funktionieren
| Weg | So funktioniert es | Passt, wenn … |
|---|---|---|
| Hohe Tilgung | 4–6 % statt 2 %, kurze Laufzeit | die Rente die höhere Rate trägt |
| Viel Eigenkapital | kleine Darlehenssumme | Ersparnisse vorhanden sind |
| Kinder als Mitdarlehensnehmer | Erbengeneration haftet mit | die Immobilie ohnehin vererbt wird |
| Zusätzliche Sicherheit | weitere Immobilie, Depot | weiteres Vermögen vorhanden ist |
Der dritte Weg wird häufig übersehen, ist aber oft der eleganteste: Wenn die Kinder die Immobilie ohnehin einmal erben, können sie als Mitdarlehensnehmer eintreten. Damit ist die Rückführung über die nächste Generation gesichert – und die Bank hat kein Laufzeitproblem mehr.

Typische Anlässe – und was jeweils zählt
Verkleinern und umziehen: Der häufigste Fall. Das große Haus wird verkauft, eine barrierearme Wohnung gekauft. Oft bleibt sogar Geld übrig – die Finanzierung dient nur der Überbrückung bis zum Verkauf. Das ist für Banken unproblematisch.
Modernisieren statt umziehen: Barrierefreies Bad, Treppenlift, energetische Sanierung. Hier sind die Summen kleiner und oft gibt es Förderung – siehe Modernisierungskredit und energetische Sanierung.
Anschlussfinanzierung im Ruhestand: Die Zinsbindung läuft aus, die Restschuld steht. Hier hilft, dass deine bisherige Bank oft ohne neue Prüfung verlängert – mehr dazu unter Anschlussfinanzierung.
Die Erbenfrage offen ansprechen
Eine finanzierte Immobilie geht mitsamt Restschuld an die Erben über. Wer das nicht bespricht, überlässt seinen Kindern eine Entscheidung unter Zeitdruck. Sinnvoll ist deshalb, frühzeitig zu klären: Soll die Immobilie in der Familie bleiben? Können und wollen die Kinder die Rate übernehmen? Oder ist ein Verkauf der bessere Weg? Ein offenes Gespräch – und gegebenenfalls ein Testament – erspart später viel.
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Häufige Fragen
Gibt es eine Altersgrenze für Baufinanzierungen?
Gesetzlich nicht. Eine Ablehnung allein wegen des Alters wäre eine unzulässige Benachteiligung. Banken achten aber darauf, dass die Rückführung in einem realistischen Zeitraum gesichert ist.
Bis zu welchem Alter wird finanziert?
Viele Banken orientieren sich an einer Rückführung bis etwa zum 80. Lebensjahr. Mit hoher Tilgung, viel Eigenkapital oder Mitdarlehensnehmern sind auch andere Konstellationen möglich.
Zählt meine Rente als sicheres Einkommen?
Ja, sie gilt als besonders planbar. Maßgeblich ist die Nettorente nach Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen, nicht der Bruttobetrag im Bescheid.
Was passiert mit der Restschuld im Todesfall?
Sie geht auf die Erben über, gemeinsam mit der Immobilie. Diese können weiterzahlen, verkaufen oder das Erbe ausschlagen. Eine frühzeitige Absprache in der Familie ist deshalb sinnvoll.
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