Baufinanzierung für Familien: Fördermöglichkeiten & Tipps

Rechnet nicht mit zwei Gehältern: Warum die Elternzeit-Rechnung eure echte Obergrenze ist – und welche Förderungen euch als Familie tatsächlich zustehen.

Familien bekommen bei der Baufinanzierung die meiste Förderung – und stehen gleichzeitig vor der schwierigsten Planung. Denn anders als ein kinderloses Paar müsst ihr eine Rate kalkulieren, die auch dann noch trägt, wenn ein Einkommen für ein oder zwei Jahre wegfällt. Dieser Ratgeber verbindet beides: die Förderungen, die euch zustehen, und die Kalkulation, die auch eine Elternzeit übersteht.

Kurz gesagt: Rechnet die Rate nicht mit zwei vollen Einkommen, sondern mit dem Szenario „ein Einkommen plus Elterngeld“. Was dann noch tragbar ist, ist eure echte Obergrenze. Bei den Förderungen gilt: Sie sind fast alle an Einkommensgrenzen und Antragsfristen geknüpft – und werden nur vor dem Kaufvertrag gewährt.

Die Elternzeit-Rechnung

Das ist der Punkt, an dem die meisten Familienfinanzierungen später in Schieflage geraten. Ein Beispiel:

Situation Haushaltseinkommen Tragbare Rate (ca.)
Beide Vollzeit4.800 €rund 1.600 €
Einer in Elternzeitrund 3.300 €rund 1.000 €
Rückkehr in Teilzeitrund 4.000 €rund 1.300 €

Wer bei 1.600 Euro Rate abschließt und dann in die mittlere Zeile rutscht, hat ein Problem – für ein bis zwei Jahre, aber ein echtes. Zwei Auswege gibt es:

  • Konservativ abschließen: Rate am Elternzeit-Szenario ausrichten, in guten Jahren sondertilgen.
  • Tilgungssatzwechselrecht vereinbaren: Viele Banken erlauben zwei bis drei kostenlose Wechsel während der Zinsbindung. In der Elternzeit senkt ihr die Tilgung, danach erhöht ihr sie wieder. Diese Option muss aber im Vertrag stehen – fragt aktiv danach.
Familie vor dem Eigenheim – Förderung und Rate realistisch planen
Familie vor dem Eigenheim – Förderung und Rate realistisch planen
Oft vergessen: Kinder werden mit der Zeit teurer, nicht günstiger. Was im Kleinkindalter passt, muss auch mit zwei Teenagern funktionieren – Sport, Musikunterricht, später vielleicht ein Studium. Kalkuliert nicht die Familie von heute, sondern die in zehn Jahren.

Welche Förderung euch zusteht

Hier liegt der klare Vorteil von Familien – vorausgesetzt, ihr beantragt rechtzeitig:

  • KfW-Programme für Familien: zinsverbilligte Darlehen, gestaffelt nach Kinderzahl. Voraussetzung sind mindestens ein minderjähriges Kind, eine Einkommensgrenze und dass ihr kein weiteres Wohneigentum besitzt.
  • Programme für Bestandsimmobilien: Wer einen sanierungsbedürftigen Altbau kauft, kann besonders günstig finanzieren – verbunden mit einer Sanierungspflicht.
  • Landesförderung: Fast jedes Bundesland hat eigene Familienprogramme, teils mit direkten Zuschüssen – siehe Landesförderung.
  • Kommunale Einheimischenmodelle: vergünstigtes Bauland für Familien, oft mit Bindungsfristen.
  • Wohn-Riester: Kinderzulagen fließen direkt in die Tilgung – siehe Wohn-Riester.

Eine Übersicht über alle Fördertöpfe findet ihr unter Fördermittel für den Hauskauf und KfW-Förderung für Bauherren.

Absicherung ist bei Familien Pflicht

Wenn Kinder im Haus wohnen, geht es nicht mehr nur um euch. Drei Bausteine gehören dazu:

  1. Risikolebensversicherung über die Darlehenssumme für beide Partner – damit der Überlebende die Immobilie halten kann.
  2. Berufsunfähigkeitsversicherung für den Hauptverdiener, besser für beide.
  3. Wohngebäudeversicherung – ohnehin von der Bank verlangt.

Diese Beiträge gehören in die Kalkulation, nicht als Restposten daneben. Sie sind Teil der monatlichen Belastung.

Die richtige Immobilie für die nächsten 20 Jahre

Ein praktischer Gedanke zum Schluss: Kinder ziehen irgendwann aus. Ein Haus, das für vier Personen gebaut wurde, wird dann groß und teuer im Unterhalt. Wer beim Kauf schon mitdenkt – etwa eine abtrennbare Einliegerwohnung oder eine Lage mit guter Nachfrage – hat später mehr Optionen. Und die Grundausstattung sollte zum Alltag passen: Nähe zu Schule und Betreuung wiegt oft schwerer als zehn Quadratmeter mehr.

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Häufige Fragen

Wird Elterngeld als Einkommen angerechnet?

Meist nur eingeschränkt, weil es befristet ist. Banken rechnen eher mit dem Einkommen nach der Elternzeit – umso wichtiger, dass die Rate auch in der Zwischenzeit tragbar bleibt.

Zählt Kindergeld mit?

Bei den meisten Banken ja, solange die Kinder minderjährig sind. Gleichzeitig wird pro Kind eine Ausgabenpauschale angesetzt.

Zählt ein Kind, das erst noch kommt?

Für Förderprogramme ist die Situation zum Antragszeitpunkt maßgeblich. Ein später geborenes Kind erhöht die Förderung für diesen Antrag nicht mehr.

Was ist ein Tilgungssatzwechselrecht?

Die Möglichkeit, den Tilgungssatz während der Zinsbindung zu ändern – meist zwei- bis dreimal, oft kostenlos. Für Familien mit geplanter Elternzeit ein sehr sinnvoller Baustein, der aber im Vertrag vereinbart sein muss.

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