Grundschuld eintragen lassen: Ablauf und Kosten

Ohne Grundschuld kein Darlehen: Was die Eintragung kostet, warum du sie nach der Tilgung stehen lassen solltest und der Spartipp beim Bankwechsel.

Ohne Grundschuld gibt es keine Baufinanzierung. Sie ist die Sicherheit, die deine Bank verlangt, bevor sie sechsstellige Beträge auszahlt: das Recht, die Immobilie zu verwerten, falls du dauerhaft nicht zahlst. Für dich ist sie vor allem ein Verwaltungsschritt mit Kosten – aber einer, bei dem zwei Entscheidungen bares Geld sparen können. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf und die beiden Stellschrauben.

Kurz gesagt: Die Eintragung kostet etwa 0,8 bis 1 % der Darlehenssumme für Notar und Grundbuchamt zusammen. Sie erfolgt in Abteilung III des Grundbuchs. Zwei Hebel: Lass sie nicht höher eintragen als nötig – und prüfe, ob die Grundschuld des Verkäufers übernommen werden kann statt neu bestellt.

Grundschuld oder Hypothek?

Beide sind Grundpfandrechte, aber praktisch wird heute fast nur noch die Grundschuld verwendet. Der Unterschied ist wichtiger, als er klingt:

  • Hypothek: Untrennbar an die konkrete Forderung gebunden. Sinkt die Restschuld, sinkt die Hypothek automatisch mit. Ist der Kredit getilgt, erlischt sie.
  • Grundschuld: Unabhängig von der Forderung. Sie bleibt in voller Höhe bestehen, auch wenn du längst getilgt hast – bis sie aktiv gelöscht wird.

Banken bevorzugen die Grundschuld, weil sie flexibel ist: Sie kann für eine spätere Modernisierung wiederverwendet oder an eine andere Bank abgetreten werden. Für dich ist das ebenfalls ein Vorteil – vorausgesetzt, du weißt davon.

Was die Eintragung kostet

Darlehenssumme Notar (ca.) Grundbuchamt (ca.) Summe (ca.)
200.000 €rund 500 €rund 500 €rund 1.000 €
300.000 €rund 650 €rund 650 €rund 1.300 €
400.000 €rund 800 €rund 800 €rund 1.600 €

Maßgeblich ist die eingetragene Summe, nicht die tatsächlich ausgezahlte. Deshalb der erste Spartipp: Prüfe im Entwurf, ob dort exakt deine Darlehenssumme steht. Wird sicherheitshalber ein höherer Betrag eingetragen, zahlst du unnötig mit.

Grundschuld als Sicherheit der Bank im Grundbuch eintragen
Grundschuld als Sicherheit der Bank im Grundbuch eintragen
Der Spartipp beim Bankwechsel: Bei einer Umschuldung muss die Grundschuld nicht gelöscht und neu bestellt werden – sie kann an die neue Bank abgetreten werden. Das kostet meist nur einen niedrigen dreistelligen Betrag statt über tausend Euro. Viele wissen das nicht und scheuen deshalb den Wechsel, obwohl er sich rechnet.

Die Unterwerfungsklausel – lies sie genau

In fast jeder Grundschuldbestellung steht eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Sie bedeutet: Die Bank braucht im Ernstfall kein Gerichtsurteil, sondern kann direkt vollstrecken. Das ist Standard und praktisch nicht verhandelbar – aber du solltest wissen, was du unterschreibst.

Achte auf einen Punkt: Manche Formulierungen erstrecken die Unterwerfung auch auf dein persönliches Vermögen, nicht nur auf die Immobilie. Frag den Notar konkret danach – dafür ist er da, und dafür gibt es die 14-Tage-Frist vor dem Termin.

Am Ende: löschen oder stehen lassen?

Ist das Darlehen abbezahlt, bekommst du von der Bank eine Löschungsbewilligung. Damit hast du die Wahl:

  • Löschen lassen: Kostet erneut Notar- und Grundbuchgebühren. Sinnvoll, wenn du verkaufen willst und der Käufer ein sauberes Grundbuch erwartet.
  • Stehen lassen: Kostet nichts. Die Grundschuld bleibt eingetragen und kann bei einer späteren Modernisierung oder einem neuen Darlehen wiederverwendet werden – das spart dann die komplette Neubestellung.

Für die meisten Eigentümer ist Variante zwei die klügere. Wichtig ist nur, die Löschungsbewilligung sicher aufzubewahren – geht sie verloren, wird die Ersatzbeschaffung aufwendig.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Eintragung?

Je nach Auslastung des Grundbuchamts zwei bis acht Wochen. Für die Auszahlung genügt Banken meist der Eingangsvermerk beim Grundbuchamt – die vollzogene Eintragung muss oft nicht abgewartet werden.

Kann ich die Kosten mitfinanzieren?

Wie die übrigen Nebenkosten in der Regel nicht – sie gehören zum Eigenkapital. Plane sie von Anfang an mit ein.

Was passiert bei einer Umschuldung?

Die bestehende Grundschuld kann an die neue Bank abgetreten werden. Das ist deutlich günstiger als Löschung und Neubestellung – sprich es aktiv an.

Muss ich nach der Tilgung löschen lassen?

Nein. Die Grundschuld stehen zu lassen kostet nichts und erspart bei einem späteren Darlehen die Neubestellung. Vor einem Verkauf verlangen Käufer allerdings meist ein lastenfreies Grundbuch.

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