Creditreform-Eintrag: Was Bauherren wissen müssen

Saubere SCHUFA und trotzdem abgelehnt? Banken fragen mehrere Auskunfteien ab – welche das sind und wie du auch dort kostenlos an deine eigenen Daten kommst.

Die meisten prüfen vor dem Bankgespräch brav ihre SCHUFA – und übersehen dabei, dass Banken oft mehrere Auskunfteien abfragen. Creditreform Boniversum, CRIF und infoscore führen eigene Datenbestände, mit eigenen Einträgen und eigenen Bewertungen. Ein sauberer SCHUFA-Score schützt also nicht davor, dass anderswo etwas Unerwartetes steht. Dieser Ratgeber erklärt, wer dort was speichert und wie du auch diese Daten prüfst.

Kurz gesagt: Neben der SCHUFA existieren mehrere Wirtschaftsauskunfteien. Bei allen hast du denselben kostenlosen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO. Besonders relevant ist Creditreform für Selbstständige und Gewerbetreibende – dort landen auch Daten zur Firma, nicht nur zur Person.

Wer speichert eigentlich was?

Auskunftei Schwerpunkt Relevant für dich, wenn …
SCHUFAPrivatpersonen, Banken, Handelimmer
Creditreform BoniversumPrivat und Gewerbedu bist selbstständig oder Gesellschafter
CRIFHandel, Versandgeschäftdu kaufst häufig auf Rechnung
infoscore (Arvato)Telekommunikation, VersandAltverträge mit Mahnhistorie

Warum das besonders Selbstständige betrifft

Creditreform ist traditionell im Firmenkundengeschäft verwurzelt. Für Selbstständige bedeutet das: Es kann eine doppelte Bewertung geben – einmal die Person, einmal das Unternehmen. Und eine unbezahlte Rechnung eines Geschäftskunden, ein Mahnverfahren gegen deine Firma oder eine schleppende Zahlungsmoral im B2B-Bereich kann auf deine private Finanzierung durchschlagen.

Wenn du selbstständig bist und eine Baufinanzierung planst, gehört die Creditreform-Auskunft deshalb ebenso auf die Vorbereitungsliste wie die SCHUFA. Was bei Selbstständigen sonst noch zählt, steht unter Baufinanzierung für Selbstständige.

So forderst du die Auskunft an

  1. Datenkopie nach Art. 15 DSGVO verlangen – kostenlos, formlos möglich.
  2. Vollständige Angaben: Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und alle Voradressen.
  3. Ausweiskopie beilegen; nicht benötigte Angaben darfst du schwärzen.
  4. Bei Selbstständigkeit: zusätzlich die Auskunft zum Unternehmen anfordern.
  5. Prüfen und beanstanden: Das Verfahren entspricht dem bei der SCHUFA – siehe Eintrag löschen lassen.
Mehrere Auskunfteien prüfen – nicht nur die SCHUFA zählt
Mehrere Auskunfteien prüfen – nicht nur die SCHUFA zählt
Die böse Überraschung vermeiden: Es kommt regelmäßig vor, dass jemand mit tadelloser SCHUFA abgelehnt wird – weil bei einer anderen Auskunftei ein alter Eintrag schlummert, von dem er nichts wusste. Wer alle Auskünfte parallel anfordert, kennt das vollständige Bild, bevor die Bank es kennt.

Deine Rechte sind überall dieselben

Die DSGVO macht bei Auskunfteien keine Unterschiede. Bei jeder gilt:

  • Art. 15 – Recht auf kostenlose Auskunft über alle gespeicherten Daten
  • Art. 16 – Recht auf Berichtigung falscher Angaben
  • Art. 17 – Recht auf Löschung unrechtmäßiger oder veralteter Einträge
  • Art. 21 – Widerspruchsrecht gegen bestimmte Verarbeitungen

Und wie bei der SCHUFA gilt auch hier: Bei einer Beanstandung muss der meldende Gläubiger die Rechtmäßigkeit belegen – nicht du das Gegenteil.

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Häufige Fragen

Fragen Banken wirklich mehrere Auskunfteien ab?

Das ist unterschiedlich. Die SCHUFA fragen praktisch alle ab, weitere Auskunfteien je nach interner Richtlinie – bei Selbstständigen häufiger als bei Angestellten.

Kostet die Creditreform-Auskunft etwas?

Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Kostenpflichtige Zusatzprodukte gibt es auch hier – für die Selbstprüfung brauchst du sie nicht.

Kann ein Firmeneintrag meine private Finanzierung stören?

Bei Selbstständigen ja. Banken betrachten wirtschaftliche Stabilität ganzheitlich – Zahlungsstörungen im geschäftlichen Bereich wirken sich auf die Einschätzung aus.

Wie lange dauert die Auskunft?

Der gesetzliche Rahmen liegt bei einem Monat. In der Praxis kommt die Antwort meist innerhalb von zwei bis vier Wochen.

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