SCHUFA-Auskunft anfordern: Anleitung für 2026

Kostenlos statt kostenpflichtig: Welches der drei SCHUFA-Produkte du wirklich brauchst, welche Angabe viele vergessen und wie du die Auskunft richtig liest.

Bevor eine Bank in deine SCHUFA schaut, solltest du es selbst getan haben. Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO – offiziell „Datenkopie“ – ist kostenlos, unbegrenzt oft möglich und zeigt dir exakt das, was auch Vertragspartner in ähnlicher Form sehen. Der häufigste Fehler bei diesem an sich simplen Vorgang: das falsche Produkt bestellen und dafür bezahlen.

Kurz gesagt: Du suchst die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – kostenlos. Nicht die kostenpflichtige „SCHUFA-BonitätsAuskunft“ (die ist für Vermieter gedacht) und kein Abo. Zustellung dauert wenige Tage. Fordere sie mindestens zwei Monate vor deinem Finanzierungsantrag an, damit Zeit für Korrekturen bleibt.

Die drei Produkte – und welches du brauchst

Produkt Kosten Wofür gedacht
Datenkopie (Art. 15 DSGVO)kostenlosSelbstprüfung – das brauchst du
BonitätsAuskunftkostenpflichtigVorlage bei Vermietern
Online-Abomonatlichlaufende Überwachung – für einmalige Prüfung unnötig

Auf der SCHUFA-Website ist die kostenlose Variante nicht immer prominent platziert. Achte auf die Formulierung „Datenkopie“ oder „Auskunft nach Art. 15 DSGVO“ – wenn ein Preis genannt wird, bist du im falschen Bereich.

Was du brauchst

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Geburtsort
  • Aktuelle Anschrift sowie alle Voradressen der letzten Jahre – wichtig, sonst bleiben Einträge unentdeckt
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite; nicht benötigte Angaben wie Ausweisnummer darfst du schwärzen)

Die Auskunft lesen – worauf es ankommt

Wenn das Dokument ankommt, arbeite es systematisch durch. Diese fünf Fragen decken erfahrungsgemäß alles Wesentliche ab:

  1. Kenne ich jeden Vertrag? Ein unbekannter Eintrag kann auf eine Verwechslung oder Identitätsmissbrauch hindeuten.
  2. Stimmen alle Beträge und Daten? Auch kleine Abweichungen sind ein legitimer Beanstandungsgrund.
  3. Sind bezahlte Forderungen als „erledigt“ markiert? Ein offen gebliebener Status kostet dich unnötig Bewertung.
  4. Stehen dort alte Konten, die längst gekündigt sind? Die gehören korrigiert.
  5. Wie viele Anfragen sind verzeichnet? Viele echte Kreditanfragen in kurzer Zeit sind ein Warnsignal für Banken.

Findest du eine Unstimmigkeit, geht es weiter mit dem Verfahren aus dem Beitrag SCHUFA-Eintrag löschen lassen.

Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern und sorgfältig prüfen
Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern und sorgfältig prüfen
Nicht vergessen: Gib alle Voradressen an. Wer in den letzten Jahren umgezogen ist und nur die aktuelle Adresse nennt, bekommt unter Umständen eine unvollständige Auskunft – und übersieht ausgerechnet den alten Eintrag, der später die Finanzierung bremst.

Und die anderen Auskunfteien?

Die SCHUFA ist die bekannteste, aber nicht die einzige. Auch Creditreform Boniversum, CRIF, infoscore und weitere speichern Daten über dich – und Banken fragen teils mehrere ab. Bei allen hast du denselben kostenlosen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, fordere die Auskünfte parallel an. Mehr dazu unter Creditreform-Eintrag und Baufinanzierung.

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Häufige Fragen

Wie oft darf ich die Datenkopie anfordern?

Nach der DSGVO besteht der Anspruch grundsätzlich unbegrenzt, solange die Anfragen nicht offenkundig exzessiv sind. In der Praxis genügt ein- bis zweimal jährlich völlig.

Verschlechtert die Selbstauskunft meinen Score?

Nein. Deine eigene Abfrage wird nicht als Kreditanfrage gewertet und ist für Vertragspartner nicht sichtbar.

Wie lange dauert die Zustellung?

Meist wenige Tage bis etwa zwei Wochen, je nach Anfrageweg. Der gesetzliche Rahmen sieht einen Monat vor.

Sehe ich darin denselben Wert wie die Bank?

Nicht ganz. Du siehst den Basisscore, Banken erhalten einen branchenspezifischen Score für Immobilienkredite. Die zugrunde liegenden Einträge sind aber dieselben.

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