Bereitstellungszinsen: Was Bauherren wissen sollten

0,25 Prozent monatlich auf Geld, das du noch nicht hast: Warum der Bestzins beim Neubau täuscht und fünf Wege, die Kosten fast ganz zu vermeiden.

Bereitstellungszinsen sind die Kosten, an die beim Vertragsabschluss niemand denkt – und die beim Neubau regelmäßig vierstellig werden. Sie entstehen, wenn dein Darlehen genehmigt ist, das Geld aber noch auf dem Konto der Bank liegt. Der Satz klingt harmlos: etwa 0,25 % pro Monat. Auf ein Jahr gerechnet sind das rund 3 % – zusätzlich zu deinen normalen Zinsen. Dieser Ratgeber zeigt, wann sie anfallen und wie du sie fast vollständig vermeidest.

Kurz gesagt: Berechnet wird auf den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens. Vorher gibt es eine bereitstellungsfreie Zeit von meist 3 bis 12 Monaten. Genau diese Frist ist der entscheidende Verhandlungspunkt – und sie steht in keinem Zinsvergleich.

Wann sie überhaupt entstehen

Situation Risiko Empfohlene freie Zeit
Neubausehr hoch12 Monate und mehr
Sanierung in Bauabschnittenhoch6–12 Monate
Kauf mit spätem Übergabeterminmittel6 Monate
Bestandskauf, zeitnahe Zahlunggering3 Monate genügen

Beim Neubau wird das Darlehen nach Baufortschritt in Raten ausgezahlt – Bodenplatte, Rohbau, Dach, Fertigstellung. Zwischen Zusage und letzter Rate vergehen leicht 12 bis 18 Monate. Genau hier schlagen Bereitstellungszinsen zu.

Was Verzögerung kostet

Beispiel: 400.000 Euro Darlehen, nach Ablauf der freien Zeit sind noch 150.000 Euro nicht abgerufen.

  • Pro Monat: 0,25 % von 150.000 € = 375 €
  • Vier Monate Verzug: rund 1.500 €
  • Neun Monate Verzug: rund 3.375 €
  • Und das zusätzlich zur normalen Monatsrate

Handwerkermangel, Lieferengpässe, Genehmigungsverzug – Bauzeitverzögerungen sind eher Regel als Ausnahme. Wer nur drei Monate freie Zeit hat, zahlt fast sicher drauf.

Bauzeit planen – Bereitstellungszinsen beim Neubau vermeiden
Bauzeit planen – Bereitstellungszinsen beim Neubau vermeiden
Warum der Bestzins hier täuscht: Angebot A mit 3,55 % und 3 Monaten freier Zeit sieht besser aus als Angebot B mit 3,65 % und 12 Monaten. Verzögert sich der Bau um neun Monate, zahlst du bei A rund 3.400 Euro Bereitstellungszinsen – bei B null. Der vermeintlich teurere Anbieter ist der günstigere. Und der Effektivzins zeigt das nicht an, weil Bereitstellungszinsen dort nicht einfließen.

Fünf Wege, sie zu vermeiden

  1. Lange bereitstellungsfreie Zeit verhandeln. Beim Neubau mindestens 12 Monate. Manche Banken bieten bis 24 Monate, teils gegen kleinen Zinsaufschlag – der sich schnell rechnet.
  2. Realistisch planen. Rechne nicht mit dem optimistischen Zeitplan des Bauträgers, sondern mit Puffer.
  3. Zügig abrufen. Sobald eine Bauleistung erbracht ist, den entsprechenden Teilbetrag anfordern – nicht sammeln.
  4. Eigenkapital zuerst einsetzen. Wer die ersten Bauabschnitte aus Eigenmitteln zahlt, ruft das Darlehen später ab. Die freie Zeit wird dann für die späteren, größeren Raten genutzt.
  5. Angebote gezielt vergleichen. Frag bei jedem Angebot ausdrücklich nach der freien Zeit – sie steht selten prominent im Angebot.

Der Unterschied zu normalen Zinsen

Wichtig zu verstehen: Sollzinsen zahlst du für Geld, das du bekommen hast. Bereitstellungszinsen zahlst du für Geld, das du noch nicht hast. Im ungünstigsten Fall läuft beides parallel – für den ausgezahlten Teil die reguläre Rate, für den ausstehenden Teil die Bereitstellungszinsen. Bei einem gestreckten Neubau kann die monatliche Gesamtbelastung dadurch deutlich über der kalkulierten Rate liegen.

Plane diesen Puffer ein, besonders wenn du parallel noch Miete zahlst. Wie du die Gesamtkosten realistisch aufstellst, steht unter Kaufnebenkosten.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?

Marktüblich sind rund 0,25 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag – etwa 3 % im Jahr. Der Satz ist bei den meisten Banken ähnlich; die Unterschiede liegen in der freien Zeit.

Wann beginnt die Berechnung?

Nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit, die meist mit der Darlehenszusage startet. Prüfe im Vertrag, ab welchem Datum genau gerechnet wird.

Kann ich die freie Zeit verlängern?

Bei Vertragsabschluss ja – das ist verhandelbar. Nachträglich meist nur gegen Aufschlag oder gar nicht. Deshalb vorher großzügig ansetzen.

Fallen sie auch beim Bestandskauf an?

Meist nicht, weil das Geld zeitnah in einer Summe fließt. Bei einem späten Übergabetermin oder verzögerter Kaufpreisfälligkeit können sie aber auch hier entstehen.

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