Forward-Darlehen: Zinsen heute für morgen sichern

Zins von heute für morgen sichern: Die Break-even-Rechnung zeigt dir, ab welchem künftigen Zinsniveau sich der Aufschlag tatsächlich auszahlt.

Mit einem Forward-Darlehen kaufst du dir heute den Zins für eine Anschlussfinanzierung, die erst in ein bis fünf Jahren beginnt. Der Preis dafür ist ein Aufschlag, der mit jedem Monat Vorlaufzeit steigt. Ob sich das lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten – aber es lässt sich ausrechnen. Genau das machen wir hier: mit einer Break-even-Rechnung, die dir zeigt, ab welchem künftigen Zinsniveau du im Plus bist.

Kurz gesagt: Möglich ist der Abschluss meist bis zu 60 Monate im Voraus. In der Wartezeit zahlst du nichts – keine Rate, keine Bereitstellungszinsen. Aber: Du bist zur Abnahme verpflichtet. Fallen die Zinsen, zahlst du trotzdem den vereinbarten Satz.

Was der Aufschlag kostet

Vorlaufzeit Aufschlag gesamt Einschätzung
bis 12 Monateca. 0,1–0,2 %-Punktefast immer prüfenswert
24 Monateca. 0,25–0,5 %-Punktebei steigender Zinserwartung
36 Monateca. 0,4–0,8 %-Punktewenn Sicherheit vorgeht
48–60 Monateca. 0,6–1,2 %-Punktenur bei klarer Erwartung

Die Break-even-Rechnung

Beispiel: Restschuld in zwei Jahren 220.000 Euro. Heute bekämst du 3,5 %, mit 24 Monaten Forward zahlst du 3,9 %.

  • Forward zu 3,9 %: Zinskosten im ersten Jahr rund 8.580 €
  • Warten, Zins bleibt bei 3,5 %: rund 7.700 € – du hättest 880 € pro Jahr zu viel gezahlt
  • Warten, Zins steigt auf 4,8 %: rund 10.560 € – das Forward spart dir 1.980 € pro Jahr
  • Break-even: Ab einem künftigen Zins über 3,9 % bist du im Plus

Die entscheidende Frage lautet also nicht „Steigen die Zinsen?“, sondern „Steigen sie über meinen Break-even?“ – und über zehn Jahre Zinsbindung summieren sich diese Beträge auf fünfstellige Summen.

Zinsentwicklung beobachten – Konditionen frühzeitig sichern
Zinsentwicklung beobachten – Konditionen frühzeitig sichern
Kein Wahlrecht, sondern Pflicht: Ein Forward-Darlehen ist ein verbindlicher Vertrag. Nimmst du das Geld später nicht ab, verlangt die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung. Schließe deshalb nur ab, wenn sicher ist, dass du die Immobilie behältst – bei geplantem Verkauf oder unklarer Lebenssituation ist es das falsche Produkt.

Für wen es passt

  • Sicherheitsorientierte Finanzierer: Wer knapp kalkuliert, für den ist Planbarkeit mehr wert als eine mögliche Ersparnis.
  • Hohe Restschuld: Je größer die Summe, desto stärker wirkt jeder Zehntelpunkt.
  • Zinsbindung endet in 1–3 Jahren: In diesem Fenster sind die Aufschläge moderat.
  • Erwartung steigender Zinsen: Wer damit rechnet, sichert das heutige Niveau.

Weniger sinnvoll, wenn deine Bindung erst in fünf Jahren endet, die Restschuld klein ist oder du eine große Sondertilgung planst, die den Betrag ohnehin deutlich reduziert.

Nicht vergessen: das Sonderkündigungsrecht

Bevor du ein Forward abschließt, prüfe eine Alternative: Nach § 489 BGB kannst du dein laufendes Darlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wer eine 15- oder 20-jährige Bindung zu hohen Zinsen hat, kommt darüber möglicherweise günstiger raus als über ein Forward.

Ein Vergleich mit der klassischen Anschlussfinanzierung steht unter Forward oder klassisch? – die Übersicht über alle Wege unter Anschlussfinanzierung.

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Häufige Fragen

Wie früh kann ich abschließen?

Üblich sind bis zu 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung. In den ersten zwölf Monaten ist der Aufschlag meist sehr gering.

Zahle ich während der Wartezeit etwas?

Nein. Zwischen Abschluss und Auszahlung fallen weder Raten noch Bereitstellungszinsen an. Du zahlst weiterhin nur dein laufendes Darlehen.

Kann ich zurücktreten?

Nur in Ausnahmefällen. Der Vertrag ist verbindlich; bei Nichtabnahme droht eine Entschädigung. Für den Verkaufsfall gibt es je nach Vertrag Sonderregelungen.

Was, wenn die Zinsen fallen?

Dann zahlst du den vereinbarten höheren Zins – das ist der Preis der Absicherung. Wer sich die Option offenhalten will, wählt eine kürzere Vorlaufzeit.

Weiterlesen: Forward oder klassisch? · Anschlussfinanzierung · Zinsbindung wählen