Mit einem Forward-Darlehen kaufst du dir heute den Zins für eine Anschlussfinanzierung, die erst in ein bis fünf Jahren beginnt. Der Preis dafür ist ein Aufschlag, der mit jedem Monat Vorlaufzeit steigt. Ob sich das lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten – aber es lässt sich ausrechnen. Genau das machen wir hier: mit einer Break-even-Rechnung, die dir zeigt, ab welchem künftigen Zinsniveau du im Plus bist.
Was der Aufschlag kostet
| Vorlaufzeit | Aufschlag gesamt | Einschätzung |
|---|---|---|
| bis 12 Monate | ca. 0,1–0,2 %-Punkte | fast immer prüfenswert |
| 24 Monate | ca. 0,25–0,5 %-Punkte | bei steigender Zinserwartung |
| 36 Monate | ca. 0,4–0,8 %-Punkte | wenn Sicherheit vorgeht |
| 48–60 Monate | ca. 0,6–1,2 %-Punkte | nur bei klarer Erwartung |
Die Break-even-Rechnung
Beispiel: Restschuld in zwei Jahren 220.000 Euro. Heute bekämst du 3,5 %, mit 24 Monaten Forward zahlst du 3,9 %.
- Forward zu 3,9 %: Zinskosten im ersten Jahr rund 8.580 €
- Warten, Zins bleibt bei 3,5 %: rund 7.700 € – du hättest 880 € pro Jahr zu viel gezahlt
- Warten, Zins steigt auf 4,8 %: rund 10.560 € – das Forward spart dir 1.980 € pro Jahr
- Break-even: Ab einem künftigen Zins über 3,9 % bist du im Plus
Die entscheidende Frage lautet also nicht „Steigen die Zinsen?“, sondern „Steigen sie über meinen Break-even?“ – und über zehn Jahre Zinsbindung summieren sich diese Beträge auf fünfstellige Summen.

Für wen es passt
- Sicherheitsorientierte Finanzierer: Wer knapp kalkuliert, für den ist Planbarkeit mehr wert als eine mögliche Ersparnis.
- Hohe Restschuld: Je größer die Summe, desto stärker wirkt jeder Zehntelpunkt.
- Zinsbindung endet in 1–3 Jahren: In diesem Fenster sind die Aufschläge moderat.
- Erwartung steigender Zinsen: Wer damit rechnet, sichert das heutige Niveau.
Weniger sinnvoll, wenn deine Bindung erst in fünf Jahren endet, die Restschuld klein ist oder du eine große Sondertilgung planst, die den Betrag ohnehin deutlich reduziert.
Nicht vergessen: das Sonderkündigungsrecht
Bevor du ein Forward abschließt, prüfe eine Alternative: Nach § 489 BGB kannst du dein laufendes Darlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wer eine 15- oder 20-jährige Bindung zu hohen Zinsen hat, kommt darüber möglicherweise günstiger raus als über ein Forward.
Ein Vergleich mit der klassischen Anschlussfinanzierung steht unter Forward oder klassisch? – die Übersicht über alle Wege unter Anschlussfinanzierung.
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Häufige Fragen
Wie früh kann ich abschließen?
Üblich sind bis zu 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung. In den ersten zwölf Monaten ist der Aufschlag meist sehr gering.
Zahle ich während der Wartezeit etwas?
Nein. Zwischen Abschluss und Auszahlung fallen weder Raten noch Bereitstellungszinsen an. Du zahlst weiterhin nur dein laufendes Darlehen.
Kann ich zurücktreten?
Nur in Ausnahmefällen. Der Vertrag ist verbindlich; bei Nichtabnahme droht eine Entschädigung. Für den Verkaufsfall gibt es je nach Vertrag Sonderregelungen.
Was, wenn die Zinsen fallen?
Dann zahlst du den vereinbarten höheren Zins – das ist der Preis der Absicherung. Wer sich die Option offenhalten will, wählt eine kürzere Vorlaufzeit.
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