Die Rechnung ist bezahlt, die Sache erledigt – und trotzdem steht der Eintrag noch da. Für viele ist das der frustrierendste Moment im Umgang mit der SCHUFA. Der Grund: Bezahlen und Löschen sind zwei verschiedene Dinge. Mit dem Ausgleich beginnt die Speicherfrist überhaupt erst zu laufen. Dieser Ratgeber erklärt, wie lange was bleibt, wann die Uhr startet – und warum ein erledigter Eintrag für deine Baufinanzierung weit weniger dramatisch ist, als er sich anfühlt.
Wann die Uhr wirklich startet
Das ist der Punkt, an dem sich die meisten verrechnen. Die Frist beginnt nicht am Tag der Zahlung, sondern am 31. Dezember des Jahres, in dem die Forderung ausgeglichen wurde.
- Zahlung im März 2026 → Fristbeginn 31.12.2026 → Löschung Ende 2029, faktisch nach rund 3 Jahren und 9 Monaten
- Zahlung im November 2026 → Fristbeginn 31.12.2026 → Löschung Ende 2029, faktisch nach gut 3 Jahren
Praktische Konsequenz: Wenn eine offene Forderung ohnehin bezahlt werden muss und das Jahresende naht, spricht einiges dafür, sie noch im laufenden Jahr auszugleichen. Das verkürzt die effektive Speicherdauer um bis zu zwölf Monate.
Die Fristen im Überblick
| Eintragsart | Speicherdauer | Ab wann |
|---|---|---|
| Erledigte Forderung | 3 Jahre | Jahresende nach Ausgleich |
| Kreditanfrage (für Banken sichtbar) | 10 Tage | ab Anfrage |
| Kreditanfrage (nur für dich sichtbar) | 12 Monate | ab Anfrage |
| Konditionsanfrage | für Banken unsichtbar | – |
| Abbezahlter Kredit | 3 Jahre | Jahresende nach Rückzahlung |
| Girokonto | bis Auflösung | danach zeitversetzt gelöscht |
Zur Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz: Die Speicherpraxis wurde in den vergangenen Jahren infolge gerichtlicher Entscheidungen deutlich verkürzt. Wenn dich das betrifft, lohnt der aktuelle Blick in die eigene Datenkopie – möglicherweise ist der Eintrag bereits löschungsreif.
Was ein erledigter Eintrag für die Bank bedeutet
Hier die beruhigende Nachricht: Zwischen einer offenen und einer erledigten Forderung liegt aus Bankensicht ein gewaltiger Unterschied. Eine offene Forderung sagt: Diese Person zahlt aktuell nicht. Eine erledigte sagt: Da war etwas, es wurde geregelt.
Bei der Baufinanzierung entscheidet ein Mensch über den Einzelfall – nicht ein Automat. Ein erledigter Eintrag über 180 Euro aus einem alten Handyvertrag lässt sich mit zwei Sätzen erklären. Entscheidend sind dann die anderen Faktoren: Einkommen, Anstellung, Eigenkapital und die Immobilie selbst. Wie diese Abwägung abläuft, beschreibt der Beitrag zur Bonitätsprüfung.

Wenn die Frist abgelaufen ist – und trotzdem nichts passiert
Löschungen erfolgen turnusmäßig, nicht taggenau. Steht ein Eintrag deutlich über die Frist hinaus noch drin, ist das ein klarer Beanstandungsgrund nach Art. 17 DSGVO. Das Vorgehen dafür steht unter SCHUFA-Eintrag löschen lassen – es kostet nichts und dauert in der Regel wenige Wochen.
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Häufige Fragen
Warum steht der Eintrag nach der Zahlung noch drin?
Weil Zahlung und Löschung getrennt sind. Mit dem Ausgleich wird der Status auf „erledigt“ gesetzt – die dreijährige Speicherfrist beginnt erst danach, zum Jahresende.
Bekomme ich trotz erledigtem Eintrag eine Baufinanzierung?
Häufig ja. Ein erledigter Eintrag wird deutlich milder bewertet als eine offene Forderung. Mit solidem Einkommen und ausreichend Eigenkapital ist eine Finanzierung meist möglich, teils mit leichtem Zinsaufschlag.
Kann ich die Löschung beschleunigen?
Die reguläre Frist lässt sich nicht verkürzen. Prüfen kannst du aber, ob der Eintrag überhaupt rechtmäßig war – bei Formfehlern muss er unabhängig von der Frist gelöscht werden.
Zählt jeder erledigte Eintrag gleich?
Nein. Höhe der Forderung, Alter des Eintrags und Anzahl spielen eine Rolle. Ein einzelner Kleinbetrag von vor zwei Jahren wiegt weit weniger als mehrere hohe Forderungen aus jüngster Zeit.
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