Dein Bausparvertrag ist zuteilungsreif – und jetzt kommt eine Entscheidung, die viele aus dem Bauch treffen. Dabei hängt sie an einer einzigen Zahl: dem vereinbarten Darlehenszins im Vergleich zum aktuellen Marktzins. Liegt dein Vertragszins darunter, hast du ein wertvolles Recht in der Hand. Liegt er darüber, ist er wertlos – und du solltest anders entscheiden.
Die vier Möglichkeiten
| Option | Sinnvoll, wenn … |
|---|---|
| Guthaben + Darlehen abrufen | Bausparzins unter Marktzins und du finanzierst jetzt |
| Nur Guthaben nehmen | Bausparzins über Marktzins |
| Zuteilung zurückstellen | du brauchst das Geld noch nicht, willst das Recht behalten |
| Weitersparen | der Guthabenzins ist überdurchschnittlich hoch |
Option drei wird am häufigsten übersehen: Du musst die Zuteilung nicht annehmen. Der Vertrag läuft weiter, und du behältst das Recht auf das Darlehen – falls die Zinsen später steigen, ist es dann plötzlich viel wert.
Der Sonderfall Altvertrag
Verträge aus den 1990er- und frühen 2000er-Jahren haben oft hohe Guthabenzinsen – teils 3 bis 4 %, garantiert. Solche Verträge sind bares Geld wert, und Bausparkassen haben in der Vergangenheit versucht, sie loszuwerden.
Wenn du so einen Vertrag hast: Nicht vorschnell kündigen. Prüfe den garantierten Guthabenzins und vergleiche ihn mit aktuellen Tagesgeld- und Festgeldkonditionen. Möglicherweise ist der Vertrag als reine Geldanlage attraktiver, als du denkst – auch wenn du das Darlehen nie abrufst.

Was bei Kündigung zu beachten ist
- Kündigungsfrist: meist drei Monate – bei laufendem Immobilienkauf früh genug kündigen
- Abschlussgebühr: Sie wird nicht erstattet. Bei jungen Verträgen ist das ein echter Verlust
- Förderbindung: siehe oben
- Guthabenzins: Bei Altverträgen dreimal überlegen
Wenn du gar nicht kaufen willst
Auch dann gibt es Verwendungen für das Bauspardarlehen – es muss nur wohnwirtschaftlich eingesetzt werden. Dazu zählen: Modernisierung, energetische Sanierung, altersgerechter Umbau, Ablösung eines bestehenden Immobiliendarlehens oder der Kauf eines Grundstücks.
Gerade für Modernisierungen sind Bauspardarlehen oft die günstigste Quelle, weil bei kleineren Summen keine neue Grundschuld nötig ist. Und für die Anschlussfinanzierung eines laufenden Darlehens lässt sich das Bauspardarlehen ebenfalls einsetzen.
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Häufige Fragen
Muss ich die Zuteilung annehmen?
Nein. Du kannst sie zurückstellen und den Vertrag weiterlaufen lassen – das Recht auf das Darlehen bleibt bestehen.
Bekomme ich die Abschlussgebühr zurück?
Nein, sie ist verloren. Bei jungen Verträgen ist eine Kündigung deshalb besonders unwirtschaftlich.
Was ist mit alten Verträgen mit hohem Guthabenzins?
Die können als Geldanlage sehr attraktiv sein. Vergleiche den garantierten Zins mit aktuellen Konditionen, bevor du kündigst.
Wofür darf ich das Darlehen verwenden?
Nur wohnwirtschaftlich: Kauf, Bau, Modernisierung, Sanierung, Grundstückskauf oder Ablösung eines Immobiliendarlehens.
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