Bausparvertrag kündigen oder weiterführen?

Eine einzige Zahl entscheidet: Vertragszins gegen Marktzins. Vier Optionen im Überblick – und warum du Altverträge dreimal prüfen solltest.

Dein Bausparvertrag ist zuteilungsreif – und jetzt kommt eine Entscheidung, die viele aus dem Bauch treffen. Dabei hängt sie an einer einzigen Zahl: dem vereinbarten Darlehenszins im Vergleich zum aktuellen Marktzins. Liegt dein Vertragszins darunter, hast du ein wertvolles Recht in der Hand. Liegt er darüber, ist er wertlos – und du solltest anders entscheiden.

Der Entscheidungstest: Vergleiche den Darlehenszins deines Vertrags mit dem, was du heute am Markt bekommst. Ist der Bausparzins niedriger → Darlehen abrufen. Ist er höher → nur das Guthaben nehmen. Alles andere ist Detailfrage.

Die vier Möglichkeiten

Option Sinnvoll, wenn …
Guthaben + Darlehen abrufenBausparzins unter Marktzins und du finanzierst jetzt
Nur Guthaben nehmenBausparzins über Marktzins
Zuteilung zurückstellendu brauchst das Geld noch nicht, willst das Recht behalten
Weitersparender Guthabenzins ist überdurchschnittlich hoch

Option drei wird am häufigsten übersehen: Du musst die Zuteilung nicht annehmen. Der Vertrag läuft weiter, und du behältst das Recht auf das Darlehen – falls die Zinsen später steigen, ist es dann plötzlich viel wert.

Der Sonderfall Altvertrag

Verträge aus den 1990er- und frühen 2000er-Jahren haben oft hohe Guthabenzinsen – teils 3 bis 4 %, garantiert. Solche Verträge sind bares Geld wert, und Bausparkassen haben in der Vergangenheit versucht, sie loszuwerden.

Wenn du so einen Vertrag hast: Nicht vorschnell kündigen. Prüfe den garantierten Guthabenzins und vergleiche ihn mit aktuellen Tagesgeld- und Festgeldkonditionen. Möglicherweise ist der Vertrag als reine Geldanlage attraktiver, als du denkst – auch wenn du das Darlehen nie abrufst.

Bausparvertrag prüfen – kündigen, nutzen oder weiterlaufen lassen
Bausparvertrag prüfen – kündigen, nutzen oder weiterlaufen lassen
Vor der Kündigung prüfen: Läuft staatliche Förderung mit? Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage sind an Bindungsfristen und wohnwirtschaftliche Verwendung geknüpft. Eine Kündigung zur Unzeit kann zur Rückforderung führen – die Ersparnis ist dann dahin.

Was bei Kündigung zu beachten ist

  • Kündigungsfrist: meist drei Monate – bei laufendem Immobilienkauf früh genug kündigen
  • Abschlussgebühr: Sie wird nicht erstattet. Bei jungen Verträgen ist das ein echter Verlust
  • Förderbindung: siehe oben
  • Guthabenzins: Bei Altverträgen dreimal überlegen

Wenn du gar nicht kaufen willst

Auch dann gibt es Verwendungen für das Bauspardarlehen – es muss nur wohnwirtschaftlich eingesetzt werden. Dazu zählen: Modernisierung, energetische Sanierung, altersgerechter Umbau, Ablösung eines bestehenden Immobiliendarlehens oder der Kauf eines Grundstücks.

Gerade für Modernisierungen sind Bauspardarlehen oft die günstigste Quelle, weil bei kleineren Summen keine neue Grundschuld nötig ist. Und für die Anschlussfinanzierung eines laufenden Darlehens lässt sich das Bauspardarlehen ebenfalls einsetzen.

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Häufige Fragen

Muss ich die Zuteilung annehmen?

Nein. Du kannst sie zurückstellen und den Vertrag weiterlaufen lassen – das Recht auf das Darlehen bleibt bestehen.

Bekomme ich die Abschlussgebühr zurück?

Nein, sie ist verloren. Bei jungen Verträgen ist eine Kündigung deshalb besonders unwirtschaftlich.

Was ist mit alten Verträgen mit hohem Guthabenzins?

Die können als Geldanlage sehr attraktiv sein. Vergleiche den garantierten Zins mit aktuellen Konditionen, bevor du kündigst.

Wofür darf ich das Darlehen verwenden?

Nur wohnwirtschaftlich: Kauf, Bau, Modernisierung, Sanierung, Grundstückskauf oder Ablösung eines Immobiliendarlehens.

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