KfW-Förderung für Bauherren: Programme im Überblick

Die KfW fördert nicht das Bauen, sondern Eigenschaften: Welches Programm zu dir passt und die drei Bedingungen, an denen Anträge regelmäßig scheitern.

Die KfW fördert nicht das Bauen an sich – sie fördert bestimmte Eigenschaften eines Gebäudes oder bestimmte Lebenssituationen. Wer diesen Unterschied versteht, findet schnell heraus, welches Programm zu ihm passt. Und wer die zentrale Regel kennt – Antrag vor Vertragsunterschrift, immer über die Bank –, vermeidet den Fehler, der die meisten Ansprüche kostet.

Kurz gesagt: Die KfW vergibt fast ausschließlich zinsverbilligte Kredite, keine Zuschüsse. Zwei Familien von Programmen: solche für Familien mit Kindern (mit Einkommensgrenze) und solche für energieeffizientes Bauen (ohne Einkommensgrenze, dafür mit baulichen Auflagen). Der Antrag läuft immer über deine Bank.

Welches Programm passt zu dir?

Deine Situation Programmfamilie Voraussetzung
Familie, Neubau oder ErsterwerbWohneigentum für FamilienKind, Einkommensgrenze, kein weiteres Wohneigentum
Familie, sanierungsbedürftiger AltbauJung kauft Altwie oben + Sanierungspflicht
Energieeffizienter NeubauKlimafreundlicher NeubauEffizienzhaus-Standard, keine Einkommensgrenze
BestandssanierungEffizienzhaus-Sanierungdefinierter Zielstandard
Altersgerechter UmbauBarrierereduzierungtechnische Mindestanforderungen

Hinweis: Programmnummern, Kredithöchstbeträge, Zinssätze und Einkommensgrenzen ändern sich regelmäßig – teils mehrmals im Jahr. Wir nennen hier bewusst keine Zahlen, die morgen falsch sein können. Die verbindlichen aktuellen Werte bekommst du bei der KfW oder über deine finanzierende Bank.

Die drei Bedingungen, an denen es scheitert

1. Kein weiteres Wohneigentum. Bei den Familienprogrammen darf zum Antragszeitpunkt niemand im Haushalt eine weitere Wohnimmobilie besitzen. Auch ein geerbter Anteil an einem Haus kann hier zum Problem werden.

2. Das Einkommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Durchschnitt der beiden vorletzten Jahre – nicht dein aktuelles Bruttogehalt. Diese Unterscheidung entscheidet häufiger über den Anspruch, als man denkt.

3. Der Energiestandard. Bei den energetischen Programmen muss ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes eingebunden sein – von der Planung bis zur Bestätigung nach Fertigstellung. Ohne ihn gibt es keine Förderung, und nachträglich lässt sich das nicht heilen.

Familie vor dem Neubau – KfW-Förderung für Bauherren nutzen
Familie vor dem Neubau – KfW-Förderung für Bauherren nutzen
„Vorhabenbeginn“ wird unterschätzt: Schon der Abschluss des Bauvertrags oder Kaufvertrags gilt als Beginn – nicht der erste Spatenstich. Wer vorher unterschreibt, verliert den Anspruch vollständig. Der Antrag muss also fertig sein, bevor du beim Notar sitzt.

So läuft der Antrag

  1. Programm identifizieren und Voraussetzungen prüfen.
  2. Energieeffizienz-Experten beauftragen, falls energetische Anforderungen bestehen – möglichst früh in der Planung.
  3. Bank ansprechen: Sie stellt den Antrag, nicht du. Nicht jede Bank bietet jedes Programm an – frag konkret nach.
  4. Zusage abwarten, dann erst Verträge unterschreiben.
  5. Nach Fertigstellung die Bestätigung nach Durchführung einreichen. Ohne sie kann die Förderung zurückgefordert werden.

Lohnt sich der Aufwand?

Bei Programmen ohne bauliche Auflagen – etwa Familienförderung beim Ersterwerb – ist die Antwort eindeutig ja: Der Zinsvorteil kostet dich nur den Antragsaufwand.

Bei energetischen Programmen muss man ehrlich rechnen. Der geforderte Standard verursacht Mehrkosten in der Bauausführung, dazu kommen Honorar für den Experten und gegebenenfalls Zertifizierung. Dem steht der Zinsvorteil gegenüber, plus dauerhaft niedrigere Energiekosten und ein besserer Wiederverkaufswert. Die Rechnung geht meist auf, wenn du ohnehin hochwertig bauen wolltest – nicht unbedingt, wenn du nur wegen der Förderung hochrüstest.

Prüfe parallel immer die Landesförderung – sie lässt sich häufig mit KfW-Mitteln kombinieren.

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Häufige Fragen

Zuschuss oder Kredit?

Bei den Bauherren-Programmen fast immer ein zinsverbilligter Kredit. Zuschüsse gibt es vor allem im Sanierungsbereich, teils über das BAFA.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Bei allen energetischen Programmen ja, und er muss in der Expertenliste des Bundes geführt sein. Bei reinen Familienprogrammen ohne Energieauflagen nicht.

Welches Einkommen zählt?

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Durchschnitt der beiden vorletzten Jahre – nicht das aktuelle Bruttogehalt. Das führt regelmäßig zu Fehleinschätzungen.

Darf ich das geförderte Objekt vermieten?

Bei Familienprogrammen nein, dort gilt Selbstnutzungspflicht während der Bindungsfrist. Bei rein energetischen Programmen ist Vermietung meist zulässig.

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